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Einladung

Informationsveranstaltung gemäß § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz


Zur Information und Aufklärung der voraussichtlich an einer Flurbereinigung in Ströhen beteiligten Grundstückseigentümer findet am

Mittwoch, den 10. Oktober 2018 um 19:00 Uhr
im Tierparkrestaurant Ströhen, Tierparkstraße 43 · 49419 Wagenfeld-Ströhen

eine Informationsveranstaltung gemäß § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz statt, zu der hiermit herzlich eingeladen wird.
Zur Vorbereitung der Flurbereinigung hat ein aus dem Raum bestehender Arbeitskreis die planerischen Ziele sowie die voraussichtlich entstehenden Kosten und deren Finanzierung erarbeitet.
Die geplante Flurbereinigung befindet sich im Gebiet der Gemeinde Wagenfeld in den südlich der Landesstraße Wagenfeld - Ströhen - Kirchdorf liegenden Teilen der Gemarkung Ströhen.
Eine Übersichtskarte mit der Abgrenzung des vorgesehen Flurbereinigungsgebietes liegt bei der Gemeinde und beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, während der jeweils üblichen Sprechzeiten bis zum o. g. Termin zur Einsichtnahme aus.

Außerdem stehen der vollständige Bekanntmachungstext und die Übersichtskarte in der Infospalte zum Download bereit.

Flurbereinigung Ströhen-Süd

Informationen zum Verfahren

Ströhen-Süd Bildrechte: ArL Leine-Weser

Ströhen-Süd

Unterlagen zur öffentlichen Bekanntmachung

Der vollständige Bekanntmachungstext und die Übersichtskarte stehen hier zum Download bereit.

  Bekanntmachungstext

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.09.2018

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