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Einladung

Informationsveranstaltung gemäß § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz


Zur Information und Aufklärung der voraussichtlich an einer Flurbereinigung im Bereich des Sulinger Moores beteiligten Grundstückseigentümer findet am

Dienstag, den 09. Oktober 2018 um 19:00 Uhr
im Restaurant Dahlskamp, Verdener Str. 18 · 27232 Sulingen

eine Informationsveranstaltung gemäß § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz statt, zu der hiermit herzlich eingeladen wird.

Zur Vorbereitung der Flurbereinigung hat ein aus dem Raum bestehender Arbeitskreis die planerischen Ziele sowie die voraussichtlich entstehenden Kosten und deren Finanzierung erarbeitet.

Die geplante Flurbereinigung liegt im Gebiet der Stadt Sulingen in der Gemarkung Lindern.

Eine Übersichtskarte mit der Abgrenzung des vorgesehen Flurbereinigungsgebietes liegt bei der Stadt Sulingen, und beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, während der jeweils üblichen Sprechzeiten bis zum o. g. Termin zur Einsichtnahme aus.

Außerdem stehen der vollständige Bekanntmachungstext und die Übersichtskarte in der Infospalte zum Download bereit.

Vereinfachte Flurbereinigung Sulinger Moor

Informationen zum Verfahren

Sulinger Moor Bildrechte: ArL Leine-Weser

Sulinger Moor

Unterlagen zur öffentlichen Bekanntmachung

Der vollständige Bekanntmachungstext und die Übersichtskarte stehen hier zu Download bereit.

  Bekanntmachungstext

  Übersichtskarte

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.09.2018
zuletzt aktualisiert am:
16.01.2020

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