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Flurbereinigungsbeschluss und Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Mit Beschluss vom 10.10.2018 wurde die Vereinfachte Flurbereinigung Sulinger Moor angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.

Das Flurbereinigungsgebiet befindet sich im Bereich der Stadt Sulingen und hat eine Größe von ca. 910 ha.
Die Flurstücke, die der Flurbereinigung unterliegen, sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke aufgeführt.

Dieses Verzeichnis ist Bestandteil des Flurbereinigungsbeschlusses.
Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist in einer Gebietskarte nachrichtlich dargestellt.

Der vollständige Beschluss mit dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, der Gebietskarte und einem Auszug aus dem Flurbereinigungsgesetz (§§ 34, 85 und 154 FlurbG) stehen zum Download bereit.

Unterlagen zum Flurbereinigungsbeschluss

Vereinfachte Flurbereinigung Sulinger Moor

Informationen zum Verfahren

Sulinger Moor Bildrechte: ArL Leine-Weser

Sulinger Moor

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.10.2018
zuletzt aktualisiert am:
16.01.2020

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