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Negenborn

Die Unternehmensflurbereinigung Negenborn


Im Bereich der Samtgemeinden Bevern und Eschershausen-Stadtoldendorfim Landkreis Holzminden ist der Bau einer Ortsumgehung Negenborn im Zuge der Bundesstraße 64 geplant. Da das Unternehmen landwirtschaftliche Flächen in großem Umfang in Anspruch nimmt, wird zur Minderung der Nachteile ein Flurbereinigungsverfahren nach §87 FlurbG durchgeführt.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 25.06.2010 durch die NLStBV GBHameln erlassen und ist am 13.11.2013 nach Einstellung des Klageverfahrens rechtskräftig geworden.

Das Flurbereinigungsverfahren Negenborn wurde im Dezember 2011 mit einer Größe von 667 ha eingeleitet. Es erstreckt sich auf Teile der Gemarkungen Negenborn, Golmbach,Warbsen und Holenberg (alle Samtgemeinde Bevern, LK Holzminden) und die Gemarkungen Arholzen sowie Stadtoldendorf (Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, LK Holzminden).

Zielsetzungen des Verfahrens:

-Flächenbereitstellung für das Unternehmen OU B64 Negenborn einschließlich der Nebenanlagen

-Neustrukturierung des Grundbesitzes insbesondere zur Minimierung der durch den Bau der OU entstehenden Nachteile

-Bereitstellung der Kompensationsflächen für die SBV

-Beseitigung bzw. Minderung der durch das Unternehmen verursachten Nachteile für die allgemeine Landeskultur

- Anpassung des Wirtschaftswegenetzes an die geänderten Bedingungen durch Neuerstellung, Aufhebung und Ausbau

Ersatzflächen konnten in geeignetem Umfang angekauftwerden, sodass ein Landabzug nach §88 FlurbG nicht zum Tragen kommt.
Projektleiter
Herr Karsten Bödecker
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202

weitere Informationen

Feldweg Negenborn Bildrechte: ArL Leine-Weser

Negenborn

Ortsumgehung Negenborn im Zuge der Bundesstraße 64

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Karsten Bödecker

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Projektleiter
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202

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