Niedersachsen klar Logo

Land Niedersachsen informiert über Hochwasserhilfen

Vorstellung von Hilfeprogrammen und Hilfe bei der Antragsstellung


Hildesheim. – Das Hochwasser, das im Juli und August die Region getroffen hat, liegt nun mehr als zwei Monate zurück. Das Land Niedersachsen hat seitdem 50 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt, um bei der Beseitigung der Hochwasserschäden zu helfen. Gestartet ist zuerst die unbürokratische Soforthilfe für die Privathaushalte. Diese wurden nun um weitere Richtlinien für finanzielle Hilfen ergänzt.

Am Montag, den 9. Oktober, informierten die beteiligten Ministerien die vom Hochwasser betroffenen Landkreise und Kommunen in Hildesheim im Detail über die nun neu zur Verfügung stehenden Hilfeprogramme und standen für konkrete Fragen zur Verfügung. Verantwortliche Mitarbeiter der NBank, die die Förderanträge bearbeitet, waren ebenfalls vor Ort. Beantragt werden können Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Betroffene Unternehmen können beispielsweise mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt werden. Dabei ist der Unternehmensbegriff bewusst weit gefasst, um keine Rechtsform von der Förderung auszuschließen.

Für Privathaushalte sind neben Hausrat und Gebäudeschäden auch private Brücken als Zuwegung unterstützungsfähig. Gefördert werden auch Haushalte, die nicht versichert waren. Bei denen, die keine Versicherung abschließen können, wird anhand des Haushaltsjahreseinkommens und der Gefährdungsklasse der Versicherer auf wirtschaftliche Vertretbarkeit geachtet. Für eine dreiköpfige Familie liegt die Grenze in einem Gebiet mit hoher Gefährdung hier bei 58.000 Euro im Jahr. Deutlich wurde in der Veranstaltung außerdem, dass bei der Erstattung für Abriss auch die Entsorgung enthalten ist, Trocknung von Haus und Gegenständen ist Teil der Wiederherstellung des Gebäudes und so auch ersetzbar.

Karin Beckmann, Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, begrüßte die neuen Richtlinien: „Die Richtlinien sind eine verlässliche Grundlage für die betroffenen Anlieger in der Region, die auf unkomplizierte Weise Unterstützung nach diesem verheerenden Hochwasser ermöglicht." Antragsformulare können ab sofort auf der Webseite der NBank heruntergeladen werden.

Neue Richtlinie - „Hochwasserhilfe“

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für vom Hochwasser im Juli/August 2017 verursachte Schäden bei Unternehmen und Angehörigen freier Berufe in Niedersachsen

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Anna Low

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Pressestelle des ArL Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-148
Fax: +49 5121 6970-202

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln