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Anordnung der Vorläufigen Besitzeinweisung

Vereinfachte Flurbereinigung Engeln-Oerdinghausen


Engeln-Oerdinghausen Bildrechte: Land Niedersachsen
Gebietskarte Engeln-Oerdinghausen

In der Flurbereinigung Engel- Oerdinghausen wird gemäß § 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) zum

01.10.2020 – 0:00 Uhr

die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.

Für die tatsächliche Überleitung in den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke sind die Überleitungsbestimmungen maßgebend. Diese Unterlagen liegen in der Zeit vom

31.08. bis zum 18.09.2020

bei der Samtgemeinde Bruchhausen- Vilsen, Lange Straße 11, 27305 Bruchhausen- Vilsen

während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.


Projektleiter
Herr Thomas Baalmann
Tel: +49 4271 801 162
Fax: 04271 801 112
Engeln-Oerdinghausen   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Engeln-Oerdinghausen

Unterlagen der Öffentlichen Bekanntmachung zur Anordnung der Besitzeinweisung

  Öffentliche Bekanntmachung der Anordnung

  Überleitungsbestimmungen

Vereinfachte Flurbereinigung Engeln-Oerdinghausen

Informationen zum Verfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.08.2020

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