Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung

Flurbereinigung Kampsheide-Kuhlenkamp


 
Gebietskarte

In der Flurbereinigung Kampsheide-Kuhlenkamp wird gemäß § 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) zum

01.10.2026 – 0:00 Uhr

die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.

Für die tatsächliche Überleitung in den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke sind die Überleitungsbestimmungen maßgebend. Diese Unterlagen liegen in der Zeit vom

10.08. bis zum 21.08.2026

bei der Samtgemeinde Bruchhausen- Vilsen, Lange Straße 11,

27305 Bruchhausen- Vilsen

während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Jeder Teilnehmer erhält nachfolgende Unterlagen:

· Nachweis(e) Teilnehmer

· Alte Grundstücke -Bestand-

· Neue Grundstücke -Bestand-

· Karte(n) des neuen Bestandes

· Überleitungsbestimmungen

· Merkblatt zu den Nachweisen

Am 26.08.2026 in der Zeit von 09:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie

am 27.08.2026 in der Zeit von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr stehen Bedienstete des ArL Leine - Weser zur Erläuterung der neuen Feldeinteilung und für Fragen im Zusammenhang mit der vorläufigen Besitzeinweisung im

Schützenhaus Kuhlenkamp, Kuhlenkamp, 27330 Asendorf zur Verfügung.

Die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung hat für die Beteiligten folgende Wirkung:

1. Die Beteiligten haben die neuen Grundstücke spätestens zu den in den Überleitungsbestimmungen festgelegten Zeitpunkten in Besitz, Verwaltung und Nutzung zu übernehmen.

2. Gemäß § 66 FlurbG gehen mit diesem Zeitpunkt der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke auf die in der neuen Feldeinteilung benannten Empfänger über.

3. Soweit an Erzeugnissen oder sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsverhältnisse bestehen, gilt der Empfänger als Eigentümer der neuen Grundstücke. Insbesondere treten die Erzeugnisse der neuen Grundstücke in rechtlicher Beziehung an die Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke.

Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besitzeinweisung enden mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§§ 61 und 63 FlurbG). Die Eigentumsverhältnisse werden durch die vorläufige Besitzeinweisung nicht berührt. Das Eigentum an den neuen Grundstücken geht auf die Beteiligten erst zu dem in der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt über. Sie wird in einem späteren Verfahrensabschnitt erlassen.

Rechts in der Infospalte stehen die vollständigen Unterlagen zum Herunterladen bereit.



Projektleiterin
Frau Schramm
Galtener Str. 16
27232 Sulingen

Kampsheide-Kuhlenkamp

Unterlagen

zur Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung

  vollständiger Text der Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung

  Überleitungsbestimmungen

Vereinfachte Flurbereinigung Kampsheide-Kuhlenkamp

weitere Informationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.08.2026

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