Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung
Flurbereinigung Kampsheide-Kuhlenkamp
In der Flurbereinigung Kampsheide-Kuhlenkamp wird gemäß § 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) zum
01.10.2026 – 0:00 Uhr
die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.
Für die tatsächliche Überleitung in den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke sind die Überleitungsbestimmungen maßgebend. Diese Unterlagen liegen in der Zeit vom
10.08. bis zum 21.08.2026
bei der Samtgemeinde Bruchhausen- Vilsen, Lange Straße 11,
27305 Bruchhausen- Vilsen
während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Jeder Teilnehmer erhält nachfolgende Unterlagen:
· Nachweis(e) Teilnehmer
· Alte Grundstücke -Bestand-
· Neue Grundstücke -Bestand-
· Karte(n) des neuen Bestandes
· Überleitungsbestimmungen
· Merkblatt zu den Nachweisen
Am 26.08.2026 in der Zeit von 09:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie
am 27.08.2026 in der Zeit von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr stehen Bedienstete des ArL Leine - Weser zur Erläuterung der neuen Feldeinteilung und für Fragen im Zusammenhang mit der vorläufigen Besitzeinweisung im
Schützenhaus Kuhlenkamp, Kuhlenkamp, 27330 Asendorf zur Verfügung.
Die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung hat für die Beteiligten folgende Wirkung:
1. Die Beteiligten haben die neuen Grundstücke spätestens zu den in den Überleitungsbestimmungen festgelegten Zeitpunkten in Besitz, Verwaltung und Nutzung zu übernehmen.
2. Gemäß § 66 FlurbG gehen mit diesem Zeitpunkt der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke auf die in der neuen Feldeinteilung benannten Empfänger über.
3. Soweit an Erzeugnissen oder sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsverhältnisse bestehen, gilt der Empfänger als Eigentümer der neuen Grundstücke. Insbesondere treten die Erzeugnisse der neuen Grundstücke in rechtlicher Beziehung an die Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke.
Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besitzeinweisung enden mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§§ 61 und 63 FlurbG). Die Eigentumsverhältnisse werden durch die vorläufige Besitzeinweisung nicht berührt. Das Eigentum an den neuen Grundstücken geht auf die Beteiligten erst zu dem in der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt über. Sie wird in einem späteren Verfahrensabschnitt erlassen.
Rechts in der Infospalte stehen die vollständigen Unterlagen zum Herunterladen bereit.
Frau Schramm
Galtener Str. 16
27232 Sulingen
Kampsheide-Kuhlenkamp
zur Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung
vollständiger Text der Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung
