Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

Flurbereinigung Heiligenloh


Im Flurbereinigungsverfahren Heiligenloh, Landkreis Diepholz, Verf.Nr. 2676, das Teile der Stadt Twistringen und der Gemeinde Drentwede umfasst, wurden die folgenden Flurstücke nachträglich in die Flurbereinigung einbezogen:

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Rüssen

1

73/58, 73/59

2

105/10

4

3/11, 16/3

Heiligenloh

24

233/10, 258/1

25

42/18


Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren Heiligenloh berechtigen, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - anzumelden bei dem

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen,

Galtener Str. 16, 27232 Sulingen

Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für regionale Landesentwicklung innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.

Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§§ 10, 14 und 15 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794).
Frau Röpe
Galtener Straße 16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-144
Fax: +49 4271 801-112
 

Flurbereinigung Heiligenloh

Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.07.2026

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