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Flurbereinigungsbeschluss und Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Vereinfachte Flurbereinigung Bramstedt


I. Beschluss:

Mit Beschluss vom 20.09.19 wird die „Vereinfachte Flurbereinigung Bramstedt“ gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.

Das Verfahrensgebiet befindet sich im Bereich der Stadt Bassum.

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von ca. 1.443 ha.

Die Flurstücke, die der Flurbereinigung unterliegen, sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand aufgeführt. Das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist in einer Gebietskarte nachrichtlich dargestellt.

Der vollständige Beschluss mit dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, der Gebietskarte und einem Auszug aus dem Flurbereinigungsgesetz (§§ 34, 85 und 154 FlurbG) können von den Beteiligten bei der

Stadt Bassum, Alte Poststr. 14, 27211 Bassum

und dem

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen,
Galtener Straße 16, 27232 Sulingen

während der jeweils üblichen Sprechzeiten, sowie nach besonderer Vereinbarung, zwei Wochen lang nach der Bekanntmachung eingesehen werden.

II. Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft:

In der Vereinfachten Flurbereinigung Bramstedt findet statt der

Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

am Dienstag, den 19. November 2019 um 19:00 Uhr

im Gasthaus Lampe, Dorfstr. 22, 27211 Bassum – Bramstedt.

Zu diesem Termin werden die Teilnehmer hiermit gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), durch diese öffentliche Bekanntmachung geladen.

Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern (Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten) oder Bevollmächtigten gewählt. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und sie der Flurbereinigungsbehörde auf Anordnung zu übergeben. Der Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.

Projektleiterin
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801-136

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