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Ladung zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung

Flurbereinigung Heiligenloh


L a d u n g

In dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Heiligenloh findet gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794 ff.), der

Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung statt am:

Montag, den 29. März 2021 und Dienstag, den 30. März 2021

jeweils von 9:00 Uhr bis 17.00 Uhr

im Feuerwehrgerätehaus, Am Kiekbusch 19 in 27239 Twistringen (Heiligenloh)

und

am Mittwoch, den 31. März 2021 und am Mittwoch, den 07. April 2021

jeweils von 9:00 Uhr bis 17.00 Uhr

im Amt für regionale Landesentwicklung, Galtener Str. 16 in 27232 Sulingen

Zu diesem Termin werden die am Verfahren Beteiligten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Nebenbeteiligte) hiermit geladen.

In dem Anhörungstermin liegen die Ergebnisse der Wertermittlung zur Einsichtnahme aus.

Aufgrund der Corona-Situation werden für die o.g. Zeiträume Einzeltermine vergeben.

Vereinbaren Sie bitte bei entsprechendem Bedarf bis zum 24.03.2021 einen Termin unter der

Tel. Nr. 04271 / 801 139 (Herrn Schlichting).

Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Betreten der jeweiligen Gebäude ein Besucherformular auszufüllen und abzugeben ist. Des Weiteren wird vorsorglich darauf aufmerksam gemacht, dass es ggf. zu kurzen Wartezeiten kommen kann.

Zu den genannten Zeiten stehen Bedienstete des Amtes für regionale Landesentwicklung zur Erörterung von Fragen über die Ergebnisse der Wertermittlung zur Verfügung.

Etwaige Einwendungen gegen die Wertermittlung können zu Protokoll gegeben werden.

Da im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens eine Flächenneuordnung erfolgt, wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligten sich nicht nur von der richtigen Bewertung der eigenen Grundstücke, sondern auch der Bewertung der anderen am Verfahren beteiligten Grundstücke überzeugen sollten.

Beteiligte, die am persönlichen Erscheinen beim Anhörungstermin verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und sie der Flurbereinigungsbehörde auf Anordnung zu übergeben.

gez.

(Karger)


 

Flurbereinigung Heiligenloh

Ladung zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung

Anlagen

  Ladung

  Besucherformular

Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2021

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