Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Flurbereinigung Neuenkirchen-Cantrup
Ladung
In der Flurbereinigung Neuenkirchen-Cantrup findet der Termin zur
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
am Mittwoch, den 8. September 2021 um 19:00 Uhr im
Dorfgemeinschaftshaus Neuenkirchen, Cantruper Str. 16 in 27251 Neuenkirchen statt.
Aufgrund der geltenden Corona Regelungen ist eine vorherige Anmeldung zum Termin erforderlich.
Tel. Nr. 04271 / 801 155 E-Mail: silke.kuetemeier@arl-lw.niedersachsen.de
Zu diesem Termin werden die Teilnehmer hiermit gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), durch diese öffentliche Bekanntmachung geladen.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern (Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet Neuenkirchen-Cantrup gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten)oder Bevollmächtigten gewählt. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und sie der Flurbereinigungsbehörde auf Anordnung zu übergeben. Der Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Herr Heinrich Dammeier
Tel: +49 4271 801-160
Informationen zur Flurbereinigung Neuenkirchen-Cantrup
Flurbereinigung Neuenkirchen-Cantrup
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