Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung zur Anmeldung von Rechten in der Flurbereinigung Altenmarhorst
Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte gem. § 14 Flurbereinigungsgesetz
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Altenmarhorst, Landkreis Diepholz,
Verf.-Nr. 2463, wurden bereits durch Anordnungen nach § 8 Abs. 1 die folgenden Flurstücke
nachträglich in die Flurbereinigung einbezogen:
Gemarkung |
Flur |
Flurstücke |
Altenmarhorst |
6 |
101/1 |
7 |
17/8 |
|
9 |
6/3, 6/4, 6/5, 9/2, 9/3 |
|
Twistringen |
11 |
188/1 |
12 |
70/3 |
|
20 |
14, 17, 50 |
|
Natenstedt |
5 |
66/6, 131/1 |
Heiligenloh |
1 |
38/13, 38/15 |
Mörsen |
6 |
1, 2, 56/2 |
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch und auch nicht aus anderen öffentlichen Büchern ersichtlich sind, aber zu Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - anzumelden beim
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser,
Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str.16, 27232 Sulingen
Das vollständige Dokument finden Sie unten auf dieser Seite zum Download.
Weiterhin befindet sich in der Downloadliste eine Übersichtskarte, in der die betroffenen Flächen markiert sind.
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801-136
Unterlagen zur öffentlichen Bekanntmachung
Flurbereinigung Altenmarhorst
Öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte gem. § 14 Flurbereinigungsgesetz
Gebietskarte mit den betroffenen Flächen zur Anmeldung von Rechten