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Öffentliche Bekanntmachung

Aufforderung zur Anmeldung von Rechten in der Flurbereinigung Altenmarhorst


Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte gem. § 14 Flurbereinigungsgesetz

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Altenmarhorst, Landkreis Diepholz,
Verf.-Nr. 2463,
wurden bereits durch Anordnungen nach § 8 Abs. 1 die folgenden Flurstücke
nachträglich in die Flurbereinigung einbezogen:

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Altenmarhorst

6

101/1

7

17/8

9

6/3, 6/4, 6/5, 9/2, 9/3

Twistringen

11

188/1

12

70/3

20

14, 17, 50

Natenstedt

5

66/6, 131/1

Heiligenloh

1

38/13, 38/15

Mörsen

6

1, 2, 56/2

Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch und auch nicht aus anderen öffentlichen Büchern ersichtlich sind, aber zu Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - anzumelden beim

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser,
Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str.16, 27232 Sulingen

Das vollständige Dokument finden Sie unten auf dieser Seite zum Download.

Weiterhin befindet sich in der Downloadliste eine Übersichtskarte, in der die betroffenen Flächen markiert sind.

Projektleiterin
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801-136

Unterlagen zur öffentlichen Bekanntmachung

Vereinfachte Flurbereinigung Altenmarhorst

Informationen zum Verfahren

Flurbereinigung Altenmarhorst   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Flurbereinigung Altenmarhorst

Vereinfachte Flurbereinigung Altenmarhorst

Informationen zum Verfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.03.2020

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