Ladung zum Aufklärungstermin
Unternehmensflurbereinigung Weenzen Marienhagen
Für das Flurbereinigungsverfahren Weenzen Marienhagen (Verf.-Nr. 05 2578, Landkreis Hildesheim 154) wird gemäß § 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), ein Aufklärungstermin für die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens über die Ergänzung der Verfahrenszielsetzungen durch Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft gemäß §§ 1 und 37 FlurbG (Neugestaltungsgrundsätze)- einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten - für
Dienstag, den 19. November 2019, um 17:30 Uhr
in der Mehrzweckhalle Weenzen,
An der Mehrzweckhalle 4, 31089 Duingen - OT Weenzen
anberaumt.
Beteiligt sind alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke, Nebenbeteiligte sind insbesondere die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken.
Im Auftrage
gez. Herten
Die Ordnungsgemäße Ladung erfolgte durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung in der Flurbereinigungsgemeinde und den angrenzenden Gemeinden.
Den vollständigen Bekanntmachungstext können Sie sich hier herunterladen.
Herr Karsten Bödecker
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202
weitere Informationen
Weenzen Marienhagen
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.10.2019
zuletzt aktualisiert am:
11.11.2022
Ansprechpartner/in:
Herr Kai Herten
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-139
Fax: +49 5121 6970-202