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Ladung zum Aufklärungstermin

Unternehmensflurbereinigung Weenzen Marienhagen


Für das Flurbereinigungsverfahren Weenzen Marienhagen (Verf.-Nr. 05 2578, Landkreis Hildesheim 154) wird gemäß § 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), ein Aufklärungstermin für die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens über die Ergänzung der Verfahrenszielsetzungen durch Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft gemäß §§ 1 und 37 FlurbG (Neugestaltungsgrundsätze)- einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten - für

Dienstag, den 19. November 2019, um 17:30 Uhr
in der Mehrzweckhalle Weenzen,
An der Mehrzweckhalle 4, 31089 Duingen - OT Weenzen

anberaumt.

Beteiligt sind alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke, Nebenbeteiligte sind insbesondere die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken.

Im Auftrage
gez. Herten



Die Ordnungsgemäße Ladung erfolgte durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung in der Flurbereinigungsgemeinde und den angrenzenden Gemeinden.

Den vollständigen Bekanntmachungstext können Sie sich hier herunterladen.



Projektleiter
Herr Karsten Bödecker
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202

weitere Informationen

Weenzen Marienhagen

Unternehmensflurbereinigung Weenzen Marienhagen

Informationen zum Verfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.10.2019
zuletzt aktualisiert am:
11.11.2022

Ansprechpartner/in:
Herr Kai Herten

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-139
Fax: +49 5121 6970-202

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