Auslegung Plan nach § 41 FlurbG

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Rodenberger Aue I


Im Flurbereinigungsverfahren Rodenberger Aue I, Landkreis Schaumburg, ist der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine- Weser aufgestellt worden.

Der Wege- und Gewässerplan wurde am 09.06.2026 genehmigt.

Der Plan wurde zuvor mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und den betroffenen Trägern Öffentlicher Belange abgestimmt. Die Umweltauswirkungen wurden im Zuge der Planaufstellung bewertet. Den nach Naturschutzrecht anerkannten Vereinigungen wurde ausreichend Gelegenheit gegeben, sich zu den Maßnahmen zu äußern.

Die Plangenehmigung und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 27.07. bis 14.08.2026 im Dienst- und Verwaltungsgebäude der Samtgemeinde Rodenberg, Amtsstraße 5, 31553 Rodenberg während der üblichen Öffnungszeiten und nach telefonischer Vereinbarung unter 05723/705-0 zur Einsichtnahme aus.

Die vorgenannten Unterlagen stehen auf dieser Internetseite zum Herunterladen bereit.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
  Bildrechte: ArL-LW
Auszug aus dem Plan nach § 41

WMS-Dienst / LEA-Portal

Wenn Sie sich bereits eingeleitete Verfahren in einem GIS anschauen oder einbinden möchten, finden Sie hier weitere Infos.

Link für den WMS-Dienst Landentwicklung: https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/land-d3/wms?

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