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1. Änderung zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Flurbereinigung Scholen (Br.-V.)


Die erste Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wurde am 01.11.2018 genehmigt. Die Unterlagen stehen zum Download bereit. Siehe Infospalte rechts.
Änderung des Wege und Gewässerplanes   Bildrechte: ArL Leine-Weser
Änderung des Wege- und Gewässerplanes

Vereinfachte Flurbereinigung Scholen (Br-V)

Informationen zum Verfahren

Scholen Bildrechte: ArL Leine-Weser

Scholen (Br.-V.)

Unterlagen zur Planänderung

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.09.2018
zuletzt aktualisiert am:
14.11.2018

Ansprechpartner/in:
Frau Anna Muckelberg

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Sulingen
Projektleiterin
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-136

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