Niedersachsen klar Logo

Die vierte Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wurde genehmigt.

Flurbereinigung Altenmarhorst


Die Unterlagen stehen zum Download bereit. Siehe Infospalte rechts.

4. Änderung des Planes über die Gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

Vereinfachte Flurbereinigung Altenmarhorst

Informationen zum Verfahren

Altenmarhorst   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Altenmarhorst

Unterlagen zur Planänderung

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.07.2018
zuletzt aktualisiert am:
05.09.2019

Ansprechpartner/in:
Frau Anna Muckelberg

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Sulingen
Projektleiterin
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-136

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln