Vereinfachte Flurbereinigung Düste
Genehmigung der 1. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG
Die 1. Änderung des Planes nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (Wege-und Gewässerplan) wurde am 7.2.2019 genehmigt.
Der Text der Plangehmigung und die Unterlagen der 1. Änderung des Planes nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (Wege-und Gewässerplan) stehen rechts in der Infospalte zum Download bereit.
Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung
Ansprechpartner:
Projektleiter
Herr Heinrich Dammeier
Tel: +49 4271 801-160
Herr Heinrich Dammeier
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Düste
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