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Drentwede

Die vereinfachte Flurbereinigung Drentwede


wurde 2008 angeordnet. Das Flurbereinigungsgebiet umfasst im Wesentlichen die Gemarkungen Drentwede und Bockstedt in der Gemeinde Drentwede sowie einen Teil der Gemarkung Heiligenloh der Stadt Twistringen. Die Abgrenzung des Verfahrensgebietes und der Zeitplan der Verfahrensbearbeitung ist der Verfahrenskarte und dem Verfahrenssteckbrief (unten auf dieser Seite, als Download) zu entnehmen.

Allgemeine Ziele eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sind z.B. die Verbesserung der Erschließungsverhältnisse oder auch die Anpassung des Wegenetzes an neuzeitliche Anforderungen aber auch die Dorferneuerung, Maßnahmen des Umweltschutzes und andere. Weitere Informationen hierzu sind im Link in der rechten Spalte unter Vereinf. Flurbereinigung … Wissenswertes, zu finden.

Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (P41) ist ein Instrument zur Umsetzung der Verfahrensziele. Mit der Genehmigung 2009 wurde die Voraussetzung für die Realisierung zahlreicher Wegebaumaßnahmen, Rekultivierungen und Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen geschaffen. Die Umsetzung erfolgt über mehrere Jahre. Die Darstellung der geplanten Maßnahmen ist in der Karte zum P41 zu finden (unten auf der Seite, als Download). Einzelheiten dazu können direkt erfragt werden.

In der vereinfachten Flurbereinigung Drentwede ist es gelungen im Verlauf der Verfahrensbearbeitung den Flächenbedarf von ca. 7 ha für ein konkretes Projekt zur Renaturierung mehrerer Schlatts in Kooperation mit der Stiftung Naturschutz im Landkreis Diepholz und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) bereitzustellen. Die Umsetzung in 2016 erfolgte über die Teilnehmergemeinschaft.

Nach Feststellung der Wertermittlungsergebnisse; schrittweiser Umsetzung der Maßnahmen aus dem P41 und teilweiser Neuvermessung des Verfahrensgebietes werden seit der Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung (2015) die neuen Flächen bewirtschaftet.

Zum 12.11.2018 wird die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Mit diesem Stichtag tritt der neue Rechtszustand ein. Die Beteiligten sind dann Eigentümer (mit allen Rechten und Pflichten) der Flächen, die ihnen mit der Besitzeinweisung 2015 zugewiesen wurden,. Verbunden mit der Ausführungsanordnung ist die Berichtigung des Liegenschaftskatasters. Es folgt die Berichtigung der Grundbücher.

Projektleiterin
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801 136

 

weitere Informationen

Vermessung   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Vermessung des Wege- und Gewässernetzes

Aktuelles

Es wurde die 3. Änderung des Wege- und Gewässerplanes genehmigt

Artikel-Informationen

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Sulingen
Projektleiterin
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-136

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