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Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen zugleich Hinweis auf die Feststellung über das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung

Vereinfachte Flurbereinigung Hohenmoor-Uepsen


Das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen - Flurbereinigungsbehörde - hat den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
- Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546)* am

- 26.09.2018 für die Flurbereinigung Kampsheide-Kuhlenkamp, Verf.-Nr. 2661 und am

- 20.12.2018 für die Flurbereinigung Hohenmoor-Uepsen, Verf.-Nr. 2659

nach § 41 Abs. 4 FlurbG genehmigt.

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz -Obere Flurbereinigungsbehörde- hat im Rahmen der Abstimmung der Neugestaltungsgrundsätze (NGG) und der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles nach § 5 des Niedersächsisches Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) in der Fassung vom 30. April 2007 (Nds. GVBl. 2007 S. 179)* für die Plangenehmigungen festgestellt, dass für das Vorhaben -Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen i. S. des FlurbG- keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist (Ziffer 4.4 der Plangenehmigungen).

Die Plangenehmigungen mit den Bestandteilen
- Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen,
- Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen und
- Erläuterungsbericht,
sowie den Unterlagen zur Abstimmung der Neugestaltungsgrundsätze (NGG) und zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 5 NUVPG

liegen beginnend mit dem 1. Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Straße 16, 27232 Sulingen zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus.
Die Unterlagen können auch auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser unter: www.arl-lw.niedersachsen.de/bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Berechtigte haben die Möglichkeit einen Papierausdruck der Plangenehmigung und der Unterlagen zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls anzufordern.

Gegen diese Genehmigung kann von den nach § 3 des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG - Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)* anerkannten inländischen oder ausländischen Vereinigungen nach Maßgabe der §§ 2 und 4 Abs. 1 UmwRG und von den Beteiligten nach § 61 Nummer 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)* nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 UmwRG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim oder beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Straße 16, 27232 Sulingen Widerspruch erhoben werden. Bei schriftlichem Widerspruch wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben innerhalb der Frist bei einer der vorgenannten Stellen eingegangen ist.

Burk

 

Hohenmoor-Uepsen Bildrechte: arl lw

Hohenmoor-Uepsen

Informationen zur Vereinfachten Flurbereinigung Hohenmoor - Uepsen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Carsten Walter

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Sulingen
Projektleiter
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-126

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