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Motor für den ländlichen Raum

Acht Flurbereinigungsverfahren im Amtsbereich freigegeben


Agrarministerin Barbara Otte-Kinast hat das Flurbereinigungsprogramm 2018 bis 2022 verkündet und damit das Startsignal für die Einleitung von 24 Flurbereinigungsverfahren in Niedersachsen gegeben, acht davon in der Region Leine-Weser.

„Ich freue mich, dass Sie Ihre Region fit für die Zukunft machen“, beglückwünschte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast die Gäste im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Mehr als 40 Akteure aus allen Regionen des Landes waren zur Verkündung des Flurbereinigungsprogrammes 2018 bis 2022 nach Hannover gekommen. Die Ministerin gab das Startsignal für 24 neue, verbindliche Projekte mit einer Gesamtgröße von rund 32.000 Hektar, die innerhalb der nächsten zwei Jahre eingeleitet werden.

Gut die Hälfte dieser Projekte dient der Umsetzung von Planungen der öffentlichen Hand zum Bau von Fernstraßen sowie Ortsumgehungen. Der damit verbundene erhebliche Flächenbedarf sowie die daraus resultierenden Nutzungskonflikte werden im Rahmen der Flurbereinigung gelöst. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die sogenannten Zweckverfahren, in denen die Interessen der örtlichen Landwirtschaft mit Zielen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, der Landschaftspflege und anderen verknüpft werden.

„Die Flurbereinigung ist ein wichtiger Motor für die Entwicklung im ländlichen Raum“, betonte Ministerin Otte-Kinast. Sie dankte Bürgermeistern, Arbeitskreissprechern und Behördenvertretern, „weil sie uns helfen, Niedersachsen voranzubringen.“ Die Verfahren werden von den vier Ämtern für regionale Landesentwicklung an insgesamt elf Standorten begleitet.


Im Amtsbezirk des ArL Leine-Weser sind acht Flurbereinigungsverfahren freigegeben:

  1. Das Unternehmensverfahren Wunstorf-Nord ermöglicht eine geplanten Ortsumgehung.

  2. Durch das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Despetal werden 15 Rückhaltebecken als Hochwasserschutzmaßnahmen möglich.

  3. In Sehnde startet das vereinfachte Verfahren Billerbach-Rethmar zur Renaturierung des Billerbaches im Stadtgebiet.

  4. Die vereinfachte Flurbereinigung Brebber-Graue dient der Agrarstrukturverbesserung, also der Landschaftspflege, Flächenzusammenlegungen, besseren Wirtschaftswegen und ökologischen Maßnahmen im Bereich Asendorf.

  5. Entwicklungsmaßnahmen in der Heideloher Beeke und Agrarstrukturverbesserungen bringt die vereinfachte Flurbereinigung Heiligenloh.

  6. Die vereinfachte Flurbereinigung Kirchdorf dient ebenfalls der Agrarstrukturverbesserung in Verbindung mit einer Ortsumgehung, beinhaltet jedoch keine Landschaftspflege, sondern Renaturierungsmaßnahmen im Hohen Moor und der Swinelake.

  7. Agrarstrukturverbesserungen sowie Renaturierungsmaßnahmen „An der großen Aue“ und Entwicklung von Naturschutzmaßnahmen im Uchter Moor werden durch die vereinfachte Flurbereinigung Ströhen-Süd möglich.

  8. Das vereinfachte Verfahren Sulinger Moor dient der Entwicklung des Sulinger Moores sowie ebenfalls Agrarstrukturverbesserungen.

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