100 Millionen Euro für Infrastrukturerhalt bei ländlichem Wegenetz
Erster Antragsstichtag: 31. Juli 2026
Das Land Niedersachsen stellt 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur für den Ausbau ländlicher Wirtschaftswege bereit. Damit reagiert die Landesregierung mit einer finanziell stark hinterlegten Offensive auf den Sanierungsstau beim ländlichen Wegenetz.
Der Strukturwandel stellt neue Anforderungen an den ländlichen Wegebau. Wirtschaftswege dienen längst nicht mehr nur der Erschließung von Acker- und Forstflächen. Sie verbinden heute landwirtschaftliche Betriebe ebenso wie den Radverkehr, Pendler und die Naherholung. Deshalb fördert das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) gezielt Maßnahmen, die sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe als auch die vielfältigen Nutzungen der Wege stärken.
Die Förderung setzt auf Nachhaltigkeit, denn gefördert werden sowohl die Instandsetzung der Wegeinfrastruktur als auch Kompensationsmaßnahmen, die durch den Ausbau erforderlich werden.
Dies trägt maßgeblich zur Artenvielfalt in der niedersächsischen Agrarlandschaft bei – und gewährleistet zugleich den effizienteren Einsatz moderner Bewirtschaftungstechnik.
Das ArL Leine-Weser bearbeitet die Förderanträge und steht den Antragstellenden als direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Förderanträge können ausschließlich online über https://oaman.niedersachsen.de gestellt werden.
Der erste Antragsstichtag ist der 31. Juli 2026. Ein weiterer folgt am 30. April 2027.
Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung finden Kommunen und Verbände hier: Ländlicher Wegebau | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
