Bund stellt 333 Millionen Euro Fördermittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten zur Verfügung
Projektskizzen können bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden
Erstmals stellt der Bund Fördermittel für ein neues Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" zur Verfügung. Im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sind für den aktuellen Projektaufruf 333 Millionen Euro veranschlagt.
Bis zum 15. Januar 2026 sind Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, aufgerufen, Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte aus den eingereichten Projektskizzen wird durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen.
Die Mittel können für die umfassende bauliche Sanierung von öffentlich zugänglichen Sporthallen sowie Hallen- und Freibädern eingesetzt werden. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Ebenfalls möglich ist die Sanierung von Sportfreianlagen, wie beispielsweise die Umwandlung in oder Sanierung von Kunstrasenplätzen. Auch hier steht die Nachhaltigkeit im Vordergrund. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist dabei möglich.
Weitere Informationen zum Förderprogramm sind hier zu finden: www.bbsr.bund.de/SKS2025
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

