Geänderte Wertermittlungsergebnisse, Anhörungstermin und Teilnehmerversammlung für Flurbereinigungsverfahren „Hannoversche Moorgeest“
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser informiert zum Verfahren und steht für Fragen zur Verfügung
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Hannoversche Moorgeest liegen derzeit die geänderten Wertermittlungsergebnisse in den Flurbereinigungsgemeinden (Wedemark, Garbsen, Langenhagen, Neustadt a. Rbge.) sowie im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL Leine-Weser) in Hildesheim zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Sie sind in Auszügen auch im Internet abrufbar unter http://www.arl-lw.niedersachsen.de/bekanntmachungen.
Die Änderungen sind erforderlich geworden, da mittlerweile rund 200 Hektar Tauschflächen zum Flurbereinigungsgebiet hinzugezogen wurden. Diese Tauschflächen weisen zum Teil andere Charakteristika auf, als die Flächen im Kerngebiet der vier Moore (Schwarzes Moor, Bissendorfer Moor, Otternhagener Moor und Helstorfer Moor). Aus diesem Grund musste der bestehende Wertermittlungsrahmen um diese Eigenschaften ergänzt werden. Zum anderen wurden die Werte einer Überprüfung auf die aktuellen Marktgeschehnisse unterzogen.
Die Wertermittlung bildet die Grundlage für den Abschluss von Landverzichtserklärungen gemäß § 52 Flurbereinigungsgesetz, Gestattungsverträgen und Tauschverhandlungen. Mit ihrer Hilfe können wertgleiche Tauschflächen für jeden Teilnehmer bestimmt und ein sogenannter Rohplan entwickelt werden. Die Änderungen im Wertermittlungsrahmen wurden im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft lebhaft diskutiert und werden von diesem mitgetragen. Sie wirken sich auf die Flächen des Kerngebietes und auf die zugezogenen Flächen direkt aus.
Zur Erläuterung der geänderten Wertermittlung stehen den Beteiligten Mitarbeiter des Amtes für regionale Landesentwicklung an folgenden Terminen im Dorfgemeinschaftshaus Abbensen (Zum Hundshop 1, 30900 Wedemark) zur Verfügung:
Montag, 25.06.2018 von 09:30 – 12:00 Uhr und von 13:30 – 18:00 Uhr
Dienstag, 26.06.2018 von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch, 27.06.2018 von 09:00 – 12:00 Uhr
Der im Flurbereinigungsgesetz vorgeschriebene Anhörungstermin nach § 32 findet am Mittwoch, 27.06.2018, um 15:00 Uhr im Gasthaus Bludau (Alter Postweg 8, 30900 Wedemark) statt. Teilnehmer können auch einen Bevollmächtigten schicken. Vollmachtsvordrucke erhalten sie beim ArL Leine-Weser.
Über die Details zur Wertermittlung und den Rohplan sowie über weitere Themen rund um das Flurbereinigungsverfahren wird in einer Teilnehmerversammlung informiert. Diese findet ebenfalls am Mittwoch, 27.06.2018, um 18:00 Uhr im Gasthaus Bludau statt.
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