Regionale Versorgungszentren (RVZ)

Mit dem Förderprogramm "Regionale Versorgungszentren (RVZ)" sichert die Landesregierung eine gute und wohnortnahe Versorgung in ländlichen Räumen. Ein RVZ besteht aus einem kommunalen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) und verschiedenen Angeboten rund um die Daseinsvorsorge. Dazu gehören zum Beispiel Tagespflegen und Beratungsangebote, Physiotherapiepraxen oder auch Cafés als Treffpunkt. Was vor Ort benötigt wird, legen die Kommunen fest.

Mit dem 1. September 2026 ist die Niedersächsische Förderverordnung Regionale Versorgungszentren (NFöVO-RVZ) in Kraft getreten. Das Land stellt hierfür jährlich 2,5 Millionen Euro bereit.


Der nächste Antragsstichtag ist der 30.10.2026.

Wer kann einen Antrag stellen?

Um ein RVZ zu errichten müssen folgende Kernkriterien erfüllt sein: (1) eine drohende hausärztliche Unterversorgung in der Kommune, (2) ländlich geprägte oder periphere Regionen und (3) die Bereitschaft des Landkreises gemeinsam mit der Standortgemeinde das Vorhaben voranzutreiben und zu tragen. Eine Grundvoraussetzung vor Errichtung eines RVZ ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie.


Was und wie viel wird gefördert?

Gefördert werden können die Planung und Errichtung eines RVZ sowie Personalaufwendungen in den ersten beiden Betriebsjahren. Das Land übernimmt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 1,2 Millionen Euro je RVZ. Auch die Entwicklung eines Konzepts kann mit bis zu 50.000 Euro unterstützt werden.


Wie läuft das Antragsverfahren?

Förderanträge müssen über das "Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online“ (NAVO) eingereicht werden. Sobald Sie sich angemeldet haben, können Sie mit dem Ausfüllen des Antrags beginnen. Sie können den Antrag jederzeit speichern – entweder direkt online oder zur späteren Weiterbearbeitung auf Ihrem Gerät.

Hier geht es zur NAVO-Antragsstellung >>

Um die digitale Antragstellung nutzen zu können, ist zur Authentifizierung Ihrer Daten eine vorherige Registrierung über ELSTER – Mein Unternehmenskonto (MUK) erforderlich. Nach der Registrierung erhalten Sie eine ELSTER-Organisationszertifikatsdatei, mit der Sie dann Zugang zu Ihrem Benutzerkonto haben.

Die Registrierung ist möglich unter Elster - Mein Unternehmenskonto (MUK) >>

Die Ämter für regionale Landesentwicklung beraten Interessierte zu den Fördermöglichkeiten und begleiten das Verfahren.

Dokumente zum Download

  Verordnung

  Gesetzesbegründung

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.09.2026
zuletzt aktualisiert am:
02.09.2026

Ansprechpartner/in:
Frau Krutwa

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: 051216970136

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