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Regionalplanung und Regionale Raumordnungsprogramme (RROP)


Was ist Regionalplanung?

Regionalplanung ist die zusammenfassende, überörtliche, teilraumbezogene und querschnittsorientierte Raumplanung. Sie ist die regionalisierte Ebene der Landesplanung, durch das Raumordnungsgesetz legitimiert und kann auf verschiedene formelle und informelle Instrumente zurückgreifen. In ihrer jeweiligen Planungsregion haben die Träger der Regionalplanung, im Amtsbereich Leine-Weser die Landkreise Diepholz, Nienburg, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Holzminden, Hildesheim und die Region Hannover, die Aufgabe, eine vorausschauende und überfachliche Planung für die raum- und siedlungsstrukturelle Entwicklung auf mittlere und längere Sicht für ihren Planungsraum zu gewährleisten und ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) aufzustellen. Die Regionalplanung ist hierbei Mittler zwischen überörtlichen und örtlichen, regionalen und großräumigen Interessen, einzelnen fachlichen gesamträumlichen Standort- und Flächenansprüchen sowie zwischen individuellen Bedürfnissen und dem Gemeinwohl dienenden Erfordernissen.

Für die Regionalplanung ergeben sich aus Fortschreibungen des niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) regelmäßig Anpassungsbedarfe, da die Regionalen Raumordnungsprogramme aus dem Landes-Raumordnungsprogramm zu entwickeln sind und diesem nicht widersprechen dürfen.

  Bildrechte: ArL LW
Stand der Regionalen Raumordnungsprogramme im Amtsbereich des ArL Leine-Weser

Regionale Raumordnungsprogramme (RROP) im Bereich des ArL Leine-Weser (Stand 07.10.2022)


Landkreis Diepholz

gültiges RROP: RROP 2016 am 01.04.2019 in Kraft getreten. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Urteil vom 12.04.2021 den Abschnitt 4.2.1 "Windenergie" des RROP 2016 für unwirksam erklärt.

Hintergrund: Im Januar 2018 wurde das RROP 2016 vom Verwaltungsgericht Hannover wegen eines Fehlers im Beteiligungsverfahren für unwirksam erklärt. Im Rahmen eines Heilungsverfahrens hat der Landkreis Diepholz das gerügte Beteiligungsverfahren wiederholt und den Entwurf des RROPs nach Kreistagsbeschluss erneut zur Genehmigung vorgelegt.

Planänderung: Bekanntgabe der Planungsabsichten der 1. Änderung zur Anpassung an das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) am 01.04.2019.


Hameln Pyrmont:

kein gültiges RROP: Das RROP 2001 ist am 11.07.2022 außer Kraft getreten, der Landkreis Hameln-Pyrmont hat daher kein gültiges RROP.

Neuaufstellung: Bekanntgabe der Planungsabsichten am 12.07.2012.

2019 wurde das erste Beteiligungsverfahren und im Herbst 2021 das zweite Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des RROP durchgeführt.


Region Hannover

gültiges RROP: RROP 2016 ist am 10.07.2017 in Kraft getreten. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Urteil vom 05.03.2019 den Abschnitt 4.2.3 Ziffer 02 des RROP 2016 (Vorranggebiete Windenergienutzung) für unwirksam erklärt.

Planänderungen:

1. Änderung: Anpassung an das LROP 2017 am 30.07.2020 in Kraft getreten.

2. Änderung: Die "Ausweisung eines zweiten Versorgungskerns im Mittelzentrum Burgdorf" ist am 17.12.2020 in Kraft getreten.

3. Änderung: Die "Zurücknahme eines Vorranggebietes Freiraumfunktion in der Gemeinde Isernhagen" ist am 24.06.2021 in Kraft getreten.

4. Änderung: Anpassung des Vorranggebietes Verkehrsflughafen für den Flughafen Hannover-Langenhagen. Das Beteiligungsverfahren wurde bereits durchgeführt.

5. Änderung: Windenergienutzung. Planungsabsichten am 16.07.2020 bekanntgegeben.


Landkreis Hildesheim

gültiges RROP: RROP 2016 ist am 02.11.2016 in Kraft getreten.

Planänderung: Die 1. Änderung des RROP 2016 ist am 23.10.2019 in Kraft getreten.


Landkreis Holzminden

kein gültiges RROP: Das RROP 2000 ist am 22.12.2020 außer Kraft getreten, der Landkreis Holzminden hat daher kein gültiges RROP.

Neuaufstellung: Bekanntgabe der Planungsabsichten am 22.12.2010.

2019 wurde das erste Beteiligungsverfahren und Anfang 2021 das zweite Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des RROP durchgeführt.


Nienburg/Weser:

gültiges RROP: RROP 2003 am 18.07.2003 in Kraft getreten.

Neuaufstellung: Am 22.03.2012 wurden zunächst Planungsabsichten für eine umfangreiche Änderung des RROP bekannt gemacht. Am 23.11.2015 hat der Landkreis Nienburg/Weser dann einen Verfahrenswechsel bekannt gegeben und beabsichtigt nunmehr eine Neuaufstellung seines RROP.

Planänderung: 1. Änderung (Windenergienutzung) ist mit Urteil des OVG Niedersachsen vom 07.11.2017 für unwirksam erklärt worden. Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde mit Beschluss des BVerwG vom 30.01.2019 zurückgewiesen.

Ergänzend zur Neuaufstellung des RROP erfolgte am 07.01.2019 die Bekanntgabe der Planungsabsichten zur 4. Änderung (Windenergienutzung).

Verlängerung: Auf Antrag des Landkreis Nienburg/Weser vom 12.04.2022 wurde die Geltungsdauer des RROP bis 30.06.2024 verlängert.


Landkreis Schaumburg

gültiges RROP: RROP 2003 am 04.01.2005 in Kraft getreten.

Neuaufstellung: Bekanntgabe der Planungsabsichten am 28.11.2014.

Weitere Informationen über die Regionalplanung finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
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