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3. Änderung des Planes über die gemeinschaflichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - Plan nach § 41

Flurbereinigung Kirchdorf


Bildrechte: ArL Leine-Weser
Auszug aus der Karte

Die dritte Änderung des Planes nach § 41 wurde am 7.02.2020 genehmigt.

Art und Umfang der Planungen sind den nebenstehenden Unterlagen zu entnehmen.

Ferner liegen die Plangenehmigung und die Planunterlagen in der Zeit vom

vom 23.03.2020 bis zum 06.04.2020

im Rathaus I (Bauverwaltungsamt, Frau Böttcher, Zimmer 210), Bermamtstraße 5, 30890 Barsinhausen, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.


Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der 3. Änderung des Planes nach § 41 FurbG und Auslegung der Unterlagen

Die vollständigen Texte finden Sie in den unten stehenden Unterlagen

Unternehmensflurbereingiung Kirchdorf

Informationen zum Verfahren

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