Niedersachsen klar Logo

Raumverträglichkeistprüfungen (RVP)


Was ist eine Raumverträglichkeistprüfung?

Raumverträglichkeistprüfungen (RVP) - bis Ende 2023 Raumordnungsverfahren (ROV) genannt - sind Verfahren zur Prüfung der Raum- und Umweltverträglichkeit von Planungen und Maßnahmen, die überörtliche Auswirkungen haben.

Die für Raumordnung zuständige Landesbehörde prüft (gemäß § 15 Raumordnungsgesetz) in einem besonderen Verfahren die Raumverträglichkeit bestimmter raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bzw. raumbedeutsamer Projekte unter überörtlichen Gesichtspunkten. In der Raumverträglichkeistprüfung wird die Übereinstimmung raumbedeutsamer Projekte mit den Erfordernissen der Raumordnung geprüft und mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser kann für die Durchführung von Raumverträglichkeistprüfungen von übergeordneter Bedeutung zuständig sein. Eine Raumverträglichkeistprüfung endet mit einer landesplanerischen Feststellung der zuständigen Landesplanungsbehörde, welche die Raum- und Umweltverträglichkeit eines Vorhabens, ggf. auch unter der Formulierung von Maßgaben (Auflagen), feststellen kann.

Zusätzliche Informationen über Raumverträglichkeistprüfungen in Niedersachsen finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Bildrechte: grafolux & eye-server
Ansprechpersonen im ArL-LW

Regionale Landesentwicklung, EU-Förderung, Projektmanagement und Raumordnung

Zum internen Bereich für die Regionalplanenden in Leine-Weser

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln