Stiftungen

Privates Vermögen als Stiftung zum Wohle der Allgemeinheit anzulegen, hat in Niedersachsen Tradition. Die Ämter für regionale Landesentwicklung unterstützen Stifter mit Rat und Tat, erkennen die Rechtsfähigkeit einer Stiftung an und stellen im Rahmen der Stiftungsaufsicht sicher, dass der Wille der oder des Stiftenden eingehalten wird.
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Gründung einer Stiftung

Was ist eine rechtsfähige Stiftung? Wer kann stiften? Wie wird gestiftet? Warum gibt es die Stiftungsaufsicht? Hier finden Sie Antworten. mehr

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Stiftung - Allgemeine Informationen

Stiftungen zum Wohle der Allgemeinheit sind mehr denn je unverzichtbare Partner des Staates bei der Bewältigung diverser Aufgaben im kulturellen, wissenschaftlichen, ökologischen und sozialen Bereich. Stiftungen gestalten die Zukunft und sind ein wichtiger Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements mehr

Stiftungsverzeichnis des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser

  Stiftungsverzeichnis, Stand: 04.02.2026

Niedersächsisches Stiftungsgesetz (NStiftG)

Muster und Checklisten für die Anerkennung

Transparenzregister - Meldepflicht beachten!

Alle als rechtfähige anerkannten Stiftungen müssen sich seit 2017 in das Transparenzregister eintragen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ansprechpartnerinnen

Frau Hartmann
Tel: +49 5121 6970-112

Frau Lautenbach
Tel: +49 5121 6970-118

N.N.
Tel: +49 5121 6970-127

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Stiftungsaufsicht
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim


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