Regionalplanung und Regionale Raumordnungsprogramme (RROP)
Was ist Regionalplanung?
Regionalplanung ist die zusammenfassende, überörtliche, teilraumbezogene und querschnittsorientierte Raumplanung. Sie ist die regionalisierte Ebene der Landesplanung, durch das Raumordnungsgesetz legitimiert und kann auf verschiedene formelle und informelle Instrumente zurückgreifen. In ihrer jeweiligen Planungsregion haben die Träger der Regionalplanung, im Amtsbereich Leine-Weser die Landkreise Diepholz, Nienburg, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Holzminden, Hildesheim und die Region Hannover, die Aufgabe, eine vorausschauende und überfachliche Planung für die raum- und siedlungsstrukturelle Entwicklung auf mittlere und längere Sicht für ihren Planungsraum zu gewährleisten und ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) aufzustellen. Die Regionalplanung ist hierbei Mittler zwischen überörtlichen und örtlichen, regionalen und großräumigen Interessen, einzelnen fachlichen gesamträumlichen Standort- und Flächenansprüchen sowie zwischen individuellen Bedürfnissen und dem Gemeinwohl dienenden Erfordernissen.
Für die Regionalplanung ergeben sich aus Fortschreibungen des niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) regelmäßig Anpassungsbedarfe, da die Regionalen Raumordnungsprogramme aus dem Landes-Raumordnungsprogramm zu entwickeln sind und diesem nicht widersprechen dürfen.
Regionale Raumordnungsprogramme (RROP) im Bereich des ArL Leine-Weser (Stand 11.03.2026)
Landkreis Diepholz
gültiges RROP: Das RROP 2016 ist am 01.04.2019 in Kraft getreten. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Urteil vom 12.04.2021 den Abschnitt 4.2.1 "Windenergie" des RROP 2016 für unwirksam erklärt.
Planänderung: Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten der 1. Änderung zur Anpassung an das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) am 01.04.2019.
Sachliches Teilprogramm Windenergie: Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten am 19.06.2024 und Einleitung des 2. Beteiligungsverfahrens am 17.12.2025.
Landkreis Hameln Pyrmont
kein gültiges RROP: Das RROP 2001 ist am 11.07.2022 außer Kraft getreten.
Neuaufstellung: 2019 wurde das erste Beteiligungsverfahren und 2021 das zweite Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des RROP durchgeführt.
Region Hannover
gültiges RROP: RROP 2016 ist am 10.08.2017 in Kraft getreten. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Urteil vom 05.03.2019 den Abschnitt 4.2.3 Ziffer 02 des RROP 2016 (Vorranggebiete Windenergienutzung) für unwirksam erklärt.
Planänderungen:
1. Änderung: Anpassung an das LROP 2017 am 30.07.2020 in Kraft getreten.
2. Änderung: Die "Ausweisung eines zweiten Versorgungskerns im Mittelzentrum Burgdorf" ist am 17.12.2020 in Kraft getreten.
3. Änderung: Die "Zurücknahme eines Vorranggebietes Freiraumfunktion in der Gemeinde Isernhagen" ist am 24.06.2021 in Kraft getreten.
4. Änderung: Anpassung des Vorranggebietes Verkehrsflughafen für den Flughafen Hannover-Langenhagen. Genehmigungsantrag wurde zurückgezogen.
6. Änderung: Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten der 6. Änderung zur Anpassung an das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) am 20.04.2023.
Sachliches Teilprogramm Windenergie: Ist am 14.08.2025 in Kraft getreten (Planung wurde ursprünglich als 5. Änderung begonnen).
Landkreis Hildesheim
gültiges RROP: Das RROP 2016 ist am 02.11.2016 in Kraft getreten.
Planänderung: Die 1. Änderung ist am 23.10.2019 in Kraft getreten.
Sachliches Teilprogramm Windenergie: Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten am 17.07.2024.
Landkreis Holzminden
gültiges RROP: Das RROP 2024 ist am 29.01.2024 in Kraft getreten.
Planänderung: Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten der 1. Änderung (Windenergienutzung und Biotopverbund) am 11.12.2025.
Landkreis Nienburg/Weser
kein gültiges RROP: Das RROP 2003 ist am 01.01.2026 außer Kraft getreten.
Neuaufstellung: Am 17.07.2024 wurde das erste Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des RROP eingeleitet.
Landkreis Schaumburg
gültiges RROP: Das RROP 2003 am 04.01.2005 in Kraft getreten.
Neuaufstellung: Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten am 28.11.2014. Einleitung des 1. Beteiligungsverfahrens am 09.02.2026
Verlängerung: Auf Antrag des Landkreises Schaumburg vom 25.09.2024 und 23.10.2024 wurde die Geltungsdauer des RROP bis 31.12.2026 verlängert.
Regionale Landesentwicklung, EU-Förderung, Projektmanagement und Raumordnung
