Zentrale Orte in ländlichen Räumen stärken

Förderprogramm Zukunftsräume Niedersachsen


Mit dem Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ stärkt die Landesregierung seit 2019 gezielt Klein- und Mittelstädte sowie Gemeinden und Samtgemeinden in ländlichen Regionen. Ziel ist es, diese Orte als attraktive Lebensmittelpunkte zu erhalten und ihre wichtige Versorgungsfunktion für das Umland weiter auszubauen.

Diese Förderung wird seit dem 15. Juli 2026 im Rahmen des neuen Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes (NKomFöG) fortgesetzt. Die aktuelle „Niedersächsische Förderverordnung Zukunftsräume“ finden Sie hier oder in der Infospalte rechts.


Der nächste Antragsstichtag ist der 31.08.2026.


Wer kann einen Antrag stellen?

Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist. Zudem ist mit Einführung der Verordnung der Kreis der kommunalen Fördermittelempfänger erweitert worden. So sind z.B. auch kommunale Anstalten oder mehrheitlich in kommunaler Hand befindliche Gesellschaften antragsberechtigt.


Was wird gefördert?

  • Projekte zur Stärkung der Ankerfunktion: Investive und nicht-investive Vorhaben, die die zentrale Rolle des Ortes für das Umland stärken.
  • Personalkosten: Förderung von Personalressourcen für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung.
  • Beratung: Bei Bedarf können Kommunen pro Jahr maximal 6 Beratungstage für die Ausarbeitung förderfähiger Projekte beantragen. Diese können auf mehrere Projektideen für das Programm Zukunftsräume aufgeteilt werden. Hierzu kann auf einen Pool von Expertinnen und Experten zurückgegriffen werden.


Wie läuft das Antragsverfahren?

Förderanträge müssen über das "Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online“ (NAVO) eingereicht werden. Sobald Sie sich angemeldet haben, können Sie mit dem Ausfüllen des Antrags beginnen. Sie können den Antrag jederzeit speichern – entweder direkt online oder zur späteren Weiterbearbeitung auf Ihrem Gerät.

Hier geht es zur NAVO-Antragsstellung >>

Um die digitale Antragstellung nutzen zu können, ist zur Authentifizierung Ihrer Daten eine vorherige Registrierung über ELSTER – Mein Unternehmenskonto (MUK) erforderlich. Nach der Registrierung erhalten Sie eine ELSTER-Organisationszertifikatsdatei, mit der Sie dann Zugang zu Ihrem Benutzerkonto haben.

Die Registrierung ist möglich unter Elster - Mein Unternehmenskonto (MUK) >>


Erfolge und Vernetzung

Vernetzung und Austausch sind zentrale Bestandteile des Programms: Bei landesweiten und regionalen Netzwerkkonferenzen diskutieren Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Landesverwaltung und Ämtern für regionale Landesentwicklung innovative Lösungsansätze und teilen Erfahrungen aus der Praxis. Eine digitale Vernetzungsplattform bietet gute Projektbeispiele und informiert über Veranstaltungen.


Ansprechpartner im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser:


Frau Krutwa

+49 5121 6970-136

E-Mail

Herr Maring

+49 5121 6970-123

E-Mail


Förderbeispiel:

Ein Beispiel für ein bereits gefördertes Projekt ist der "Außerschulische Lernort- Schwarze Kunst in Hoya", ein Teilprojekt des "Interaktiven Zukunftsraums Alte Molkerei". Mit diesem Baustein wird ein Grundstein für ein lebendiges Zentrum in der Samtgemeinde gesetzt: Das Druckereimuseum und weitere Installationen, wie z.B. die offene Jugendarbeit und die regionale Markthalle können realisiert werden. Hier gibt es den Kurzfilm dazu zu sehen.

  Bildrechte: MB

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.08.2019
zuletzt aktualisiert am:
14.07.2026

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln