3. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz
Vereinfachte Flurbereinigung Drentwede
Die dritte Änderung des Planes nach § 41 FlurbG wurde am 11.09.2019 genehmigt.
Die Genehmigung wird hiermit gemäß Ziffer 2.7 in Verbindung mit Ziffer 2.6 der Richtlinie über die Planung von Anlagen in Verfahren nach dem FlurbG (RFlurbPlanung) zusammen mit den Unterlagen der Planänderung auf der Internetseite der Flurbereinigungsbehörde veröffentlicht.
Ebenfalls stehen die Unterlagen zur Überprüfung des Einzelfalls nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz als Download bereit.
Auszug aus der 3. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (Wege- und Gewässerplan)
Projektleiterin
Frau Anna Muckelberg
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-136
Fax: +49 4271 801-112
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Vermessung des Wege- und Gewässernetzes
Artikel-Informationen
erstellt am:
03.06.2019
zuletzt aktualisiert am:
24.10.2019
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Sulingen
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