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3. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz

Vereinfachte Flurbereinigung Drentwede


Die dritte Änderung des Planes nach § 41 FlurbG wurde am 11.09.2019 genehmigt.
Die Genehmigung wird hiermit gemäß Ziffer 2.7 in Verbindung mit Ziffer 2.6 der Richtlinie über die Planung von Anlagen in Verfahren nach dem FlurbG (RFlurbPlanung) zusammen mit den Unterlagen der Planänderung auf der Internetseite der Flurbereinigungsbehörde veröffentlicht.

Ebenfalls stehen die Unterlagen zur Überprüfung des Einzelfalls nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz als Download bereit.

Flurbereinigung   Bildrechte: ArL Leine-Weser
Auszug aus der 3. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (Wege- und Gewässerplan)
Projektleiterin
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801-136
Vermessung   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Vermessung des Wege- und Gewässernetzes

Prüfung des Einzelfalls nach Umweltverträglichkeits-prüfungsgesetz (UVPG)

  zum Dokument

Vereinfachte Flurbereinigung Drentwede

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.06.2019
zuletzt aktualisiert am:
24.10.2019

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Sulingen
Projektleiterin
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-136

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