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Steinhuder Meer

Mit Domanialteilungsvertrag vom 23.April / 03.Mai 1920 wurde das Steinhuder Meer einschließlich des Hagenburger Kanals je zur ideellen Hälfte dem Fürsten von Schaumburg-Lippe und dem Freistaat Schaumburg-Lippe aufgeteilt.

Mit der Eingliederung des Landes Schaumburg-Lippe in das Land Niedersachsen ging das Miteigentum am Steinhuder Meer im Wege der Gesamtrechtsnachfolge mit Wirkung vom 01.November 1946 auf das Land Niedersachsen über.

Im Jahr 1973 erwarb das Land Niedersachsen die 2. Hälfte des Steinhuder Meeres einschliesslich einer rund 38 ha großen Wiesenfläche am westlichen Ausgang des Hagenburger Kanals von Philipp-Ernst Prinz zu Schaumburg-Lippe. Die 1,4 ha große Insel Wilhelmstein blieb jedoch im Eigentum des Prinzen (Vertrag vom 10.01.1973).

Das ArL Leine - Weser (Domänenverwaltung) nimmt die Pflichten und Rechte des Landes als Grundstückseigentümerin wahr. Hierzu gehören neben den Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung (einschließlich Entschlammung) auch die privatrechtliche Gestattung von Steganlagen, Liegeplätzen sowie Slip- und Krananlagen. Jede Nutzung des Steinhuder Meeres, die außerhalb des Gemeingebrauchs liegt, bedarf abgesehen von den evtl. erforderlichen Genehmigungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften, auch der Zustimmung der Grundstückseigentümerin.

Die Verwaltung der fischereilichen Nutzung und der Abschluss von Fischereipachtverträgen gehört zum Aufgabengebiet der Domänenverwaltung.

Weitergehend ist die Benutzung des Steinhuder Meeres in der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Dümmer und am Steinhuder Meer (DStMVO) vom 16.03.2007 i.d.F. der 3. Änderung vom 15.02.2013 geregelt.

Ausserdem verpachtet das ArL Leine-Weser die Anwachsflächen (von Wasser zu Land gewordene Flächen).


Steinhuder Meer   Bildrechte: Tourismusmarketing Niedersachsen

Steinhuder_Meer_by_TMN

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