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Zentrale Orte in ländlichen Räumen stärken

Förderprogramm Zukunftsräume Niedersachsen


Das Programm Zukunftsräume dient der Attraktivitätssteigerung von Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen. Es zielt speziell auf Vorhaben zur Stärkung der Ankerfunktion der Grund- und Mittelzentren ab, die eine wichtige Versorgungsfunktionen für ihr Umland übernehmen – etwa in den Bereichen medizinische Versorgung, Einzelhandel oder auch Kultur – und als wesentliche Motoren der regionalen Entwicklung fungieren.

Mit der Aktualisierung der Richtlinie wurde in 2025 einer inhaltlichen Nachschärfung nachgegangen, die im Wesentlichen die Aufhebung der 10.000 Einwohner*innengrenze als Antragsvoraussetzung beinhaltet. Die Festlegung als zentraler Ort dient zukünftig als maßgebliches Kriterium. Durch die Konzentration der zentralörtlichen Funktionen sind die Grund- und Mittelzentren insbesondere in ländlich geprägten Regionen wichtig für die Sicherung der Daseinsvorsorge.


Mit dem „Niedersächsischen Kommunalfördergesetz (NKomFöG)“ hat der Landtag am 18.11.2025 einen neuen Rechtsrahmen geschaffen, der die Bereitstellung und Auszahlung von Fördermitteln an kommunale Antragsteller vereinfacht.

Vor diesem Hintergrund wird aktuell die bestehende Richtlinie für das Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ in eine Verordnung nach § 8 NKomFöG überführt, um die neu eröffneten Möglichkeiten für eine moderne, bürokratiearme Förderpraxis zu nutzen.

Das Förderprogramm wird weiter fortgesetzt, einer neuer Stichtag für 2026 wird an dieser Stelle bekanntgegeben.


WAS DERZEIT ZUR FÖRDERUNG BEANTRAGT WERDEN KANN:

Beratungsleistungen für die Ausarbeitung förderfähiger Projekte (Nr. 2.2 der Richtlinie):

Bei Bedarf können die Kommunen zusammen mit der Interessenbekundung auch unterstützende Beratungsleistungen für die Ausarbeitung förderfähiger Projekte beantragen. Es können pro Jahr maximal 6 Beratungstage pro Kommune beantragt werden. Die Beratungstage können auf mehrere Projektideen für das Programm Zukunftsräume aufgeteilt werden. Hierzu kann auf einen Pool von Expertinnen und Experten zurückgegriffen werden >>


Welche Kommunen sind antragsberechtigt?

Das Programm Zukunftsräume Niedersachsen konzentriert sich auf die Ankerfunktion der Grund- und Mittelzentren in ländlichen Räumen und schließt damit eine Förderlücke. Die Festlegung der Grund- und Mittelzentren ist in den jeweiligen Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROP) bzw. im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) geregelt. Der Fokus des Projekts muss auf der Stärkung der zentralörtlichen Funktion liegen und damit in einem Grund- oder Mittelzentrum verortet sein. Die Förderwürdigkeitsprüfung basiert auf Grundlage der Qualitätskriterien.

Vernetzung:

Besondere Bedeutung im Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ hat die Entwicklung von Ideen durch Erfahrungsaustausch und Vernetzung. Kommunen, die bereits Projekte erfolgreich umgesetzt haben, teilen ihre Erkenntnisse und Ergebnisse, Schwierigkeiten und Erfolgsrezepte. Dafür gibt es zum einen die Vernetzungsplattform Zukunftsräume als digitale Lösung, zum anderen werden Netzwerkkonferenzen ausgerichtet, womit ein regelmäßiger Austausch, sowohl in Präsenz als auch digital unter den Akteuren ermöglicht wird.


Ansprechpartner im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser:

Frau Krutwa

+49 5121 6970-136

E-Mail


Herr Maring

+49 5121 6970-123

E-Mail

Förderbeispiel:

Ein Beispiel für ein bereits gefördertes Projekt ist der "Außerschulische Lernort- Schwarze Kunst in Hoya", ein Teilprojekt des "Interaktiven Zukunftsraums Alte Molkerei". Mit diesem Baustein wird ein Grundstein für ein lebendiges Zentrum in der Samtgemeinde gesetzt: Das Druckereimuseum und weitere Installationen, wie z.B. die offene Jugendarbeit und die regionale Markthalle können realisiert werden. Hier gibt es den Kurzfilm dazu zu sehen.

  Bildrechte: MB

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.08.2019
zuletzt aktualisiert am:
20.02.2026

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