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Zentrale Orte in ländlichen Räumen stärken

Förderprogramm Zukunftsräume Niedersachsen


Das Programm Zukunftsräume dient der Attraktivitätssteigerung von Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen. Es zielt speziell auf Vorhaben zur Stärkung der Ankerfunktion der Grund- und Mittelzentren ab, die eine wichtige Versorgungsfunktionen für ihr Umland übernehmen – etwa in den Bereichen medizinische Versorgung, Einzelhandel oder auch Kultur – und als wesentliche Motoren der regionalen Entwicklung fungieren.

Mit der Aktualisierung der Richtlinie wurde in 2025 einer inhaltlichen Nachschärfung nachgegangen, die im Wesentlichen die Aufhebung der 10.000 Einwohner*innengrenze als Antragsvoraussetzung beinhaltet. Die Festlegung als zentraler Ort dient zukünftig als maßgebliches Kriterium. Durch die Konzentration der zentralörtlichen Funktionen sind die Grund- und Mittelzentren insbesondere in ländlich geprägten Regionen wichtig für die Sicherung der Daseinsvorsorge.


WAS WIRD GEFÖRDERT:

Projektförderung (Nr. 2.1 der Richtlinie):

Gefördert werden konkrete investive und nicht-investive Projekte zur Stärkung der Ankerfunktion von Grund- und Mittelzentren. Die Projektlaufzeit beträgt maximal drei Jahre. Die Förderquote liegt bei 60 %, für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 300.000 Euro. Wenn Sie beabsichtigen, einen Projektantrag zu stellen, müssen Sie hierfür mindestens vier Wochen vor dem nächsten Antragsstichtag eine Interessenbekundung einreichen.


Beratungsleistungen für die Ausarbeitung förderfähiger Projekte (Nr. 2.2 der Richtlinie):

Bei Bedarf können die Kommunen zusammen mit der Interessenbekundung auch unterstützende Beratungsleistungen für die Ausarbeitung förderfähiger Projekte beantragen. Es können pro Jahr maximal 6 Beratungstage pro Kommune beantragt werden. Die Beratungstage können auf mehrere Projektideen für das Programm Zukunftsräume aufgeteilt werden. Hierzu kann auf einen Pool von Expertinnen und Experten zurückgegriffen werden (siehe Excel-Liste mit Expertinnen und Experten in der Downloadspalte).


Förderung von Personalausgaben zur Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich Innenstadt-/Zentrenförderung (Nr. 2.3 der Richtlinie):

Unabhängig von konkreten Zukunftsraum-Projekten können Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung gefördert werden. Kommunen sollen auf diese Weise befähigt werden, auf die lokalen Gegebenheiten angepasste anderweitige Fördermittel einzuwerben und ihre Vorhaben strukturiert umzusetzen. Weitere Informationen finden sie in der Anlage „Anforderung an FDG 2.3 Personal“. Die Förderung beträgt ebenfalls 60 % bzw. 90 %; die Obergrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt bei 300.000 Euro. Sowohl für die Förderung von Projekten als auch von personellen Ressourcen gilt eine maximale Laufzeit von drei Jahren.

Weitere Informationen zur Programmgestaltung und Antragstellung entnehmen Sie den FAQ in der Downloadspalte.


Welche Kommunen sind antragsberechtigt?

Das Programm Zukunftsräume Niedersachsen konzentriert sich auf die Ankerfunktion der Grund- und Mittelzentren in ländlichen Räumen und schließt damit eine Förderlücke. Die Festlegung der Grund- und Mittelzentren ist in den jeweiligen Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROP) bzw. im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) geregelt. Der Fokus des Projekts muss auf der Stärkung der zentralörtlichen Funktion liegen und damit in einem Grund- oder Mittelzentrum verortet sein. Die Förderwürdigkeitsprüfung basiert auf Grundlage der Qualitätskriterien.


Vernetzung:

Besondere Bedeutung im Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ hat die Entwicklung von Ideen durch Erfahrungsaustausch und Vernetzung. Kommunen, die bereits Projekte erfolgreich umgesetzt haben, teilen ihre Erkenntnisse und Ergebnisse, Schwierigkeiten und Erfolgsrezepte. Dafür gibt es zum einen die Vernetzungsplattform Zukunftsräume als digitale Lösung, zum anderen werden Netzwerkkonferenzen ausgerichtet, womit ein regelmäßiger Austausch, sowohl in Präsenz als auch digital unter den Akteuren ermöglicht wird.


Stichtage:


Aktuell wird die Richtlinie für das Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ überarbeitet und liegt dem Landesrechnungshof zur Stellungnahme vor. Ein wesentlicher Aspekt der Änderung ist die Erweiterung des Adressatenkreises, sodass auch Kommunen unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern antragsberechtigt sind.

Die Anträge auf Förderung nach 2.1 und 2.3 werden derzeit ebenso überarbeitet und stehen in Kürze in der Downloadspalte zur Verfügung.

Der nächste Antragsstichtag ist der 01. September 2025. Interessensbekundungen sind bereits möglich und können bis zum 04. August 2025 eingereicht werden.




Ansprechpartner im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser:

Frau Krutwa

+49 5121 6970-136

E-Mail


Herr Maring

+49 5121 6970-123

E-Mail

Förderbeispiel:

Ein Beispiel für ein bereits gefördertes Projekt ist der "Außerschulische Lernort- Schwarze Kunst in Hoya", ein Teilprojekt des "Interaktiven Zukunftsraums Alte Molkerei". Mit diesem Baustein wird ein Grundstein für ein lebendiges Zentrum in der Samtgemeinde gesetzt: Das Druckereimuseum und weitere Installationen, wie z.B. die offene Jugendarbeit und die regionale Markthalle können realisiert werden. Hier gibt es den Kurzfilm dazu zu sehen.

  Bildrechte: MB

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.08.2019
zuletzt aktualisiert am:
23.06.2025

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