Kofinanzierungshilfen für finanzschwache Kommunen
Neues Förderprogramm zur Verringerung der Eigenanteile bei Förderungen aus den EU-Fonds ELER, EFRE, ESF und EMFF (ausgewählte Richtlinien) sowie den Interreg-Programmen A, B, Europe in Kraft gesetzt.
Voraussetzungen für eine Förderung
Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen für eine kommunale Kofinanzierung sind, dass
- die geplante Maßnahme der Kommune durch eine der abschließend genannten Förderrichtlinien zu den EU-Fonds oder eines der Interreg-Programme A, B, Europe gefördert wird,
- die Förderung durch den Hauptzuwendungsgeber zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Kofinanzierungszuwendung nach dieser Richtlinie noch nicht bewilligt worden ist und
- die antragstellende Kommune eine weit unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft in einem zurückliegenden dreijährigen Zeitraum (abgeschlossenes Haushaltsjahr einschließlich zwei vorhergehende Haushaltsjahre) in ihrer Gemeindegrößenklasse aufweist.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Zuwendung bezieht sich auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß der jeweiligen Förderrichtlinie der Hauptzuwendung. Die Richtlinie sieht vor, dass der von den Kommunen zu erbringende Eigenanteil mindestens 15 % der förderfähigen Ausgaben beträgt. Die Zuwendung aus der Richtlinie, die Hauptzuwendung aus dem EU-Förderantrag und etwaige Drittmittel betragen 85% der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe einer Kofinanzierungszuwendung ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 500 000 Euro je Vorhaben begrenzt. Die Untergrenze für Kofinanzierungszuwendungen je Vorhaben liegt bei 25 000 Euro.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch die Ämter für regionale Landesentwicklung, die potenziellen Antragstellern auch beratend zur Seite stehen. Anträge können ab sofort beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser in schriftlicher Form gestellt werden. Antragsstichtag ist der 1. Oktober 2025.
Ab sofort können Anträge auf die Gewährung von Kofinanzierungs-Zuwendungen bequem elektronisch über das „Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online“ (NAVO) eingereicht werden! Zu NAVO gelangen Sie hier: Antrag auf Bewilligung oder Anforderung der Auszahlung einer Förderung finanzschwacher Kommunen nach der Kofinanzierungsrichtlinie (Kofi-RL) Sobald Sie sich angemeldet haben, können Sie mit dem Ausfüllen des Antrags beginnen. Sie können den Antrag jederzeit speichern – entweder direkt online oder zum späteren Weiterbearbeiten auf Ihrem Gerät. Erst wenn Sie den Antrag abgeschickt haben, kann die zuständige Stelle darauf zugreifen. Nach dem Absenden bekommen Sie eine Bestätigung, dass der Antrag erfolgreich übermittelt wurde. Außerdem erhalten Sie eine Druckversion des Antrags (ohne die hochgeladenen Anhänge) für Ihre Unterlagen. Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen kann diese Druckversion im Moment auch Teile enthalten, die für Sie gar nicht relevant sind. Bitte beachten Sie, dass dafür zuvor ein Benutzerkonto angelegt sein muss! Welches Benutzerkonto wird benötigt? Wie lege ich ein Benutzerkonto an? Um die digitale Antragstellung für die Gewährung von Kofinanzierungs-Zuwendungen nutzen zu können, ist zur Authentifizierung Ihrer Daten eine vorherige Registrierung über ELSTER – Mein Unternehmenskonto (MUK) erforderlich. Nach der Registrierung erhalten Sie eine ELSTER-Organisationszertifikatsdatei, mit der Sie dann Zugang zu Ihrem Benutzerkonto haben. Die Registrierung ist möglich unter Elster - Mein Unternehmenskonto (MUK)Bitte beachten Sie, dass ein Organisationszertifikat immer personenbezogen ist und die Daten von anderen Personen nicht eingesehen werden können. ELSTER empfiehlt daher die interne Koordinierung und Beantragung der Organisationszertifikate über einen Administrator. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: Prozess bei der Beantragung von Elster Organisationszertifikaten
In einer Übergangsphase bis einschließlich 01.10.2025 ist anstelle der digitalen Antragstellung über das vorgenannte Portal weiterhin eine Antragstellung in schriftlicher Form möglich. Danach ist nur noch eine elektronische Antragstellung über das Portal möglich. Sorgen Sie bitte rechtzeitig für einen entsprechenden Zugang. |
Ansprechpartner im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Herr Grenz
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Frau Krutwa
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Weiterführende Informationen
Hintergrund der Richtlinie „Kofinanzierungshilfen“ ist, dass die meisten EU-Förderprogramme für Investitionen oder Projekte keine Vollfinanzierung gewähren, sondern den Einsatz weiterer Finanzierungsquellen außerhalb der EU-Institutionen von bis zu 50 Prozent verlangen. Dieser zweite Finanzierungsteil wird Kofinanzierung genannt und muss nachgewiesen werden, bevor eine EU-Förderung zugesagt wird.
Kofi_2022_RL.pdf
(PDF, 0,13 MB)