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Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan

Unternehmensflurbereinigung Barenburg


Ladung zum Anhörungstermin über den Flurbereinigungsplan Barenburg

In der Flurbereinigung Barenburg wird gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), der


Termin zur Anhörung der Beteiligten

auf

Donnerstag, den 19. November 2020 um 15:00 Uhr

in der Turnhalle in Barenburg, Schulstraße 1, 27245 Barenburg

anberaumt, zu dem hiermit geladen wird.

Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan müssen zur Vermeidung des Ausschlusses in dem Anhörungstermin vorgebracht werden (§ 59 Abs. 2 Satz 1 FlurbG).

Von den Nichterschienenen und den anwesenden Beteiligten, die sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Flurbereinigungsplan erklären, wird angenommen, dass sie mit diesem einverstanden sind (§ 134 Abs. 1 FlurbG).

Sollte ein Beteiligter an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sein, so kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche und beglaubigte Vollmacht auszuweisen. Ist ein Bevollmächtigter nicht ordnungsgemäß bestellt, so gilt die von ihm vertretene Person als nicht erschienen.

Mit Schreiben vom 28.09.2020 hat jeder Teilnehmer (Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke) einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der die ihn betreffenden Nachweise beinhaltet, erhalten. Die Unterlagen wurden bei Bedarf ergänzend von Bediensteten des ArL Leine-Weser, GS Sulingen erläutert.

Sofern Beteiligte mit den im Flurbereinigungsplan zusammengefassten Ergebnissen einverstanden sind, ist eine Teilnahme am Anhörungstermin nicht erforderlich.

In Anbetracht der aktuellen Vorgaben im Umgang mit der Corona Problematik ist eine Anmeldung zur Teilnahme am Anhörungstermin vorher zwingend erforderlich.

Projektleiter
Herr Carsten Walter
Tel: +49 4271 801-126

Beachten Sie bitte alle aktuellen Verhaltensregeln im Zusammenhang mit dem Corona-Virus: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus

Unternehmensflurbereinigung Barenburg

Informationen zum Verfahren

Baumaßnahme in der Unternehmensflurbereinigung Barenburg   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Baumaßnahme in der Unternehmensflurbereinigung Barenburg

Unternehmensflurbereinigung Barenburg

Informationen zum Verfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.11.2020

Ansprechpartner/in:
Herr Carsten Walter

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