Anordnung der Vorläufigen Besitzeinweisung
Flurbereinigung Sulinger Moor
In der Vereinfachte Flurbereinigung Sulinger Moor wird gemäß §§ 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) zum
01.12.2023 - 0.00 Uhr
die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.
Für die tatsächliche Überleitung in den neuen Rechtszustand sind die Überleitungsbestimmungen maßgebend. Sie sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt und liegen zusammen mit einer Karte der neuen Feldeinteilung in der Zeit vom 22.11. – 15.12.2023 beim Amt für regional Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftstelle Sulingen während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Galtener Str. 16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-162
Fax: +49 4271 801-112
Sulinger Moor
Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung