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Anordnung der Vorläufigen Besitzeinweisung

Flurbereinigung Sulinger Moor


Sulinger Moor   Bildrechte: Ld Nds
Sulinger Moor

In der Vereinfachte Flurbereinigung Sulinger Moor wird gemäß §§ 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) zum

01.12.2023 - 0.00 Uhr

die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.

Für die tatsächliche Überleitung in den neuen Rechtszustand sind die Überleitungsbestimmungen maßgebend. Sie sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt und liegen zusammen mit einer Karte der neuen Feldeinteilung in der Zeit vom 22.11. – 15.12.2023 beim Amt für regional Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftstelle Sulingen während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.


Projektleiter
Herr Thomas Baalmann
Tel: +49 4271 801 162
Fax: 04271 801 112
Sulinger Moor Bildrechte: ArL Leine-Weser

Sulinger Moor

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.11.2023

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