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Anordnung der Vorläufigen Besitzeinweisung

Flurbereinigung Heiligenloh


Heiligenloh   Bildrechte: ArL Leine-Weser
Auszug aus der Gebietskarte Heiligenloh

In der Flurbereinigung Heiligenloh wird gemäß § 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) zum

01.10.2025 - 0.00 Uhr

die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.

Für die tatsächliche Überleitung in den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke sind die Überleitungsbestimmungen maßgebend. Sie sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt und liegen zusammen mit einer Karte der neuen Feldeinteilung in der Zeit vom

14.07. bis zum 28.07.2025

bei der Stadt Twistringen, Lindenstraße 14, 27239 Twistringen

während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.


Projektleiterin
Frau Anna Muckelberg
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-136
Fax: +49 4271 801-112
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