Anordnung der Vorläufigen Besitzeinweisung
Flurbereinigung Heiligenloh
In der Flurbereinigung Heiligenloh wird gemäß § 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) zum
01.10.2025 - 0.00 Uhr
die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.
Für die tatsächliche Überleitung in den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke sind die Überleitungsbestimmungen maßgebend. Sie sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt und liegen zusammen mit einer Karte der neuen Feldeinteilung in der Zeit vom
14.07. bis zum 28.07.2025
bei der Stadt Twistringen, Lindenstraße 14, 27239 Twistringen
während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Frau Anna Muckelberg
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-136
Fax: +49 4271 801-112
Flurbereinigung Heiligenloh
zur Anordnung der "Vorläufigen Besitzeinweisung"
Anschreiben zur Besitzeinweisung
Karte der neuen Feldeinteilung -Drentwede -
Karte der neuen Feldeinteilung -Kerngebiet-.
Karte der neuen Feldeinteilung -Rüssen-