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Anordnung der Vorläufigen Besitzeinweisung

Flurbereinigung Dörpel


Dörpel   Bildrechte: ArL Leine-Weser
Verfahrensgebiet Flurbereinigung Dörpel

In der Flurbereinigung Dörpel wird gemäß § 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) zum

01.10.2025 - 0.00 Uhr

die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.

Für die tatsächliche Überleitung in den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke sind die Überleitungsbestimmungen maßgebend. Sie sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt und liegen zusammen mit einer Karte der neuen Feldeinteilung in der Zeit vom

11.08. bis zum 22.08.2025

bei der Samtgemeinde Barnstorf, Am Markt 4. 49406 Barnstorf

während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.


Projektleiter
Herr Baalmann
Galtener Str. 16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-162
Fax: +49 4271 801-112
Dörpel   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Verfahrensgebiet Flurbereinigung Dörpel

Informationen zur vereinfachten Flurbereinigung Dörpel

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.08.2025

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