Anordnung der Vorläufigen Besitzeinweisung
Flurbereinigung Dörpel
In der Flurbereinigung Dörpel wird gemäß § 65 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) zum
01.10.2025 - 0.00 Uhr
die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet.
Für die tatsächliche Überleitung in den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke sind die Überleitungsbestimmungen maßgebend. Sie sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt und liegen zusammen mit einer Karte der neuen Feldeinteilung in der Zeit vom
11.08. bis zum 22.08.2025
bei der Samtgemeinde Barnstorf, Am Markt 4. 49406 Barnstorf
während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Herr Baalmann
Galtener Str. 16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-162
Fax: +49 4271 801-112
Verfahrensgebiet Flurbereinigung Dörpel
zur "Vorläufigen Besitzeinweisung"