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Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!" startet

Land unterstützt Kommunen bei Innenstadtentwicklung


Niedersachsen unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Pandemiefolgen in den Innenstädten: Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ umfasst 117 Millionen Euro aus EU-Coronahilfen, Kommunen können Anträge ab sofort beim Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung stellen. Europa- und Regionalministerin Birgit Honé, Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann und Bau- und Umweltminister Olaf Lies stellten am Mittwoch, den 16. Juni 2021, in Hannover ein entsprechendes Förderinstrument vor.

Nach Aufnahme in das Programm sollen Städte und Gemeinden mit nach Einwohnerzahl gestaffelten Budgets zwischen 320.000 Euro und 1,5 Millionen Euro ausgestattet und so befähigt werden, kurzfristig neue Projekte und Konzepte für ihre Innenstädte umzusetzen. Die Projekte müssen bis März 2023 abgeschlossen sein.

Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ ergänzt die bisherigen Programme der Landesregierung zur Stärkung der Innenstädte. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen unter anderem bei gemeinsamen, unternehmensübergreifenden Onlineauftritten im Einzelhandel oder unternehmensübergreifenden Investitionen, um die digitalen Vertriebskanäle weiter auszubauen. Ebenso bei gezielten Maßnahmen, um die lokale Wirtschaft zu unterstützen. Außerdem können innerstädtische Freizeit- und Tourismusangebote sowie Kulturprojekte gefördert werden: Beispielsweise der Bau von (autofreien) Ruhe- und Erholungszonen in Parks oder auf Plätzen, digitale Web- und App-Basierte Lösungen wie zum Beispiel Anruf-Sammeltaxis, per App bestellbare Kleinbusfahrten, Car- und Bike-Sharing oder Mitfahrgelegenheiten. Auch die Digitalisierung von touristischen Angeboten, wie beispielsweise digitale oder virtuelle Stadtführungen können gefördert werden.

Zudem unterstützt das Land die Kommunen unter anderem bei der Einrichtung von privaten Initiativen wie Business Improvement Districts (BIDs) über das Niedersächsische Quartiersgesetz, bei denen sich Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe, Dienstleistungsunternehmen, aber auch Anwohnerinnen und Anwohnern und Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern in privaten Initiativen zusammen zu schließen, um ihre Viertel gemeinsam voran zu bringen. Damit können vielfältige Aufwertungsmaßnahmen finanziert werden. Für eine zügige Umsetzung stehen als Anschubunterstützung für die ersten Projekte 800.000 Euro zur Verfügung.

Der Wettbewerb „Gute Nachbarschaft“ für Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement greift den Grundgedanken die Nachbarschaft als sozialen Kitt der Gesellschaft wieder zu stärken auf. Die Idee und die Grundhaltung hinter dem Wettbewerb hat in diesem Frühjahr zur Gründung des „Bündnis für gute Nachbarschaft in Niedersachsen“ geführt, das bei der Gründung von dreizehn Institutionen, u.a. dem DGB und den Wohlfahrtsverbänden getragen wurde und dem sich weitere anschließen.

Für die Innenstädte kleiner und mittlerer Zentren insbesondere in ländlichen Räumen hat die Landesregierung bereits 2019 das Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ aufgelegt. Seitdem sind zahlreiche Projekte zur Belebung der Innenstädte mit über 8 Mio. Euro Zuschuss gefördert worden. Aktuell werden die Projekte für 2021 ausgewählt. Orte mit bis zu 10.000 Einwohnern erhalten zudem Hilfe aus dem Fördertopf ELER. Und mit „Resiliente Innenstädte“ plant das Europa- und Regionalministerium darüber hinaus ab Herbst ein Förderprogramm für größere Innenstädte.

Auf Grundlage der Budgets können ab dem 18. Oktober 2021 Zuwendungen für konkrete Einzelprojekte bei der NBank beantragt werden. Die Projekte müssen spätestens im März 2023 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen unter folgendem Link:

Sofortprogramm Perspektive Innenstadt | NBank


Seit dem 13. Dezember 2021 bietet das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten im Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ eine beihilferechtliche Beratung zur Projektförderung über die Kanzlei BBG und Partner an. Das Kontaktformular finden Sie in der Infospalte.

Ansprechpartnerin im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser

Frau Jana Kollat

+49 5121 6970-133

jana.kollat@arl-lw.niedersachsen.de

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