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Ausführung des Flurbereinigungsplanes "Ausführungsanordnung"

Flurbereinigung Natenstedt



Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes wird angeordnet.

Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird der


11.01.2021 - 0.00 Uhr.

festgesetzt.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes hat folgende rechtliche Wirkungen:

  1. Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten neuen Teilnehmer werden Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.
  2. Die Landabfindung tritt hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden, an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen Grundstücke über. Die durch den Flurbereinigungsplan neu begründeten Rechte entstehen mit dem oben genannten Stichtag.
  3. Der Besitzübergang und die Nutzung der neuen Flurstücke sind bereits durch die Überleitungsbestimmungen des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vom August 2017 geregelt worden. Die rechtlichen Wirkungen der zum 01.10.2017 angeordneten vorläufigen Besitzeinweisung enden mit dieser Ausführungsanordnung.

Den vollständigen Anordnungstext und die Gebietskarte finden sie rechts in der Infospalte zum Herunterladen.

Projektleiterin
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801-136
Landwirtschaftlicher Weg   Bildrechte: ArL-Leine-Weser

Landwirtschaftlicher Weg

Unterlagen zur Ausführungsanordnung

  Ausführungsanordnung

  Gebietskarte

Vereinfachte Flurbereinigung Natenstedt

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