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Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Flurbereinigung Bramstedt


In der Vereinfachten Flurbereinigung Bramstedt, Verf.-Nr. 2683, werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) unter Berücksichtigung der Änderungen festgestellt.

Gegenüber den vom 24. April bis 3. Juni 2025 ausgelegten Ergebnissen der Wertermittlung haben sich geringfügige Änderungen ergeben.

Die geänderten Wertermittlungskarten und eine Zusammenstellung der Änderungen liegen einen Monat nach dieser Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str. 16, 27232 Sulingen, Raum 327 aus. Während der Dienstzeiten und nach vorheriger Absprache haben die Beteiligten die Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Begründung:

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Bramstedt wurden nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft die Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) bei der Wertermittlung zugrunde gelegt. Die örtliche Überprüfung der Bodenschätzung fand von Februar 2024 bis April 2025 statt und erfolgte unter Leitung des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (Flurbereinigungsbehörde) von einem landwirtschaftlichen Sachverständigen, der nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft mit der Durchführung der Wertermittlung beauftragt wurde.

Im Vorfeld wurde mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und dem landwirtschaftlichen Sachverständigen ein Wertermittlungsrahmen aufgestellt.

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung und die Wertermittlungskarten haben zur Einsichtnahme vom 24. April bis 03. Juni 2025 für die Beteiligten ausgelegen und sind von Bediensteten der Flurbereinigungsbehörde erläutert worden (Anhörungstermin nach § 32 FlurbG). Die Beteiligten hatten Gelegenheit Einwendungen und Hinweise vorzubringen.

Die vorgebrachten Einwände und Hinweise wurden mit den Einwanderhebern erörtert und teilweise mit dem landwirtschaftlichen Sachverständigen örtlich überprüft. Die Überprüfungen führten zu geringfügigen Änderungen der Wertermittlungsergebnisse.

Die Wertermittlungsergebnisse unter Berücksichtigung der Änderungen sind Gegenstand dieser Feststellung. Nach abschließender Überprüfung aller vorgebrachten Einwendungen und Hinweisen ist die Voraussetzung für die Feststellung der Wertermittlung gegeben.

Herr Karger
Galtener Straße 16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-153
Fax: +49 4271 801-112
Rechts in der Infospalte finden Sie das Dokument der Feststellung der Wertermittlungsergebnisse zum Download
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