Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Beschleunigte Zusammenlegung Hombach
In der Beschleunigten Zusammenlegung Hombach wurden am 9.12.2025 die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß
§ 32 Flurbereinigungsgesetz festgestellt.
Die Ergebnisse der Wertermittlung haben für die Beteiligten ausgelegen. In Folge dessen ist eine Einwendung zur Wertermittlung vorgetragen worden. Nach örtlicher Überprüfung sind die geänderten Ergebnisse der Wertermittlung in die Begründung aufgenommen und in einem Ausdruck der Wertermittlungskarte in Rot gekennzeichnet worden. Diese sind Bestandteil dieser Feststellung.
Die vollständige Feststellung mit Begründung liegt einen Monat nach dieser Bekanntgabe im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str. 16, 27232 Sulingen, nach vorheriger Terminabsprache (unter der Tel. Nr.: 04271 / 801-163) zur Einsichtnahme aus.
Das Dokument der Feststellung der Wertermittlungsergebnisse inklusive der Rechtsmittelbelehrung steht rechts in der Infospalte zum Download bereit.
Galtener Straße 16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-163
Fax: +49 4271 801-112
Beschleunigte Zusammenlegung Hombach
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