Niedersachsen klar Logo

Feststellung der Wertermittlung

Flurbereinigung Heiligenloh


Heiligenloh   Bildrechte: ArL Leine-Weser
Heiligenloh

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

In der Vereinfachten Flurbereinigung Heiligenloh, Verf.-Nr. 2676, werden hiermit die Ergebnisse der

Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) unter Berücksichtigung der Änderungen festgestellt.

Gegenüber den im April 2021 ausgelegten Ergebnissen der Wertermittlung haben sich geringfügige Änderungen ergeben.

Die Wertermittlungsergebnisse unter Berücksichtigung der Änderungen liegen einen Monat nach dieser Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str. 16, 27232 Sulingen, Raum 318 aus. Während der Dienstzeiten und nach vorheriger Absprache haben die Beteiligten die Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Begründung:

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Heiligenloh wurden nach Anhörung des Vorstandes der
Teilnehmergemeinschaft (TG) die Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) bei der Wertermittlung zugrunde gelegt. Die örtliche Überprüfung der Bodenschätzung erfolgte unter Leitung des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (Flurbereinigungsbehörde) von einem landwirtschaftlichen Sachverständigen.

Im Vorfeld wurde mit dem Vorstand der TG und dem landwirtschaftlichen Sachverständigen ein Wertermittlungsrahmen aufgestellt. Der landwirtschaftliche Sachverständige wurde nach Anhörung des TG-Vorstandes von der Flurbereinigungsbehörde bestellt.

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung und die Wertermittlungskarten haben zur Einsichtnahme vom 29.03.2021 bis zum 09.04.2021 für die Beteiligten ausgelegen und sind von Bediensteten der Flurbereinigungsbehörde erläutert worden (Anhörungstermin nach § 32 FlurbG). Die Beteiligten hatten Gelegenheit, Einwendungen und Hinweise vorzubringen.

Die Einwendungen und Hinweise sind unter Beteiligung der Hinweis- / Einwanderheber und Grundstückseigentümer am 21.04.2021 örtlich überprüft worden. Die Überprüfungen führten tlw. zu geringfügigen Änderungen der Wertermittlungsergebnisse.

Die Wertermittlungsergebnisse unter Berücksichtigung der Änderungen sind Gegenstand dieser Feststellung. Nach abschließender Überprüfung aller vorgebrachten Einwendungen und Hinweise ist die Voraussetzung für die Feststellung der Wertermittlung gegeben.

Projektleiterin
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801-136
 

Flurbereinigung Heiligenloh

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

  Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.04.2021

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln