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Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

Flurbereinigung Hustedt


In der Vereinfachten Flurbereinigung Hustedt, Verf.-Nr. 2702, wurden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) unter Berücksichtigung der Änderungen festgestellt.

Gegenüber den im Dezember 2022 ausgelegten Ergebnissen der Wertermittlung haben sich geringfügige Änderungen ergeben.

Die Wertermittlungsergebnisse und eine Zusammenstellung der Änderungen liegen einen Monat nach der Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str. 16, 27232 Sulingen, Raum 205 aus. Während der Dienstzeiten und nach vorheriger Absprache haben die Beteiligten die Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Begründung:

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Hustedt wurden nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) die Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) bei der Wertermittlung zugrunde gelegt und anhand eines Wertermittlungsrahmens modifiziert. Die örtliche Überprüfung der Bodenschätzung erfolgte unter Leitung des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (Flurbereinigungsbehörde) von einem landwirtschaftlichen Sachverständigen. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden nicht durch die Feststellung der Wertermittlung geändert.

Der landwirtschaftliche Sachverständige wurde nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft von der Flurbereinigungsbehörde bestellt.

Der Wertermittlungsrahmen ist mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt worden.

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung und die Wertermittlungskarten haben zur Einsichtnahme am 06. u. 07. sowie am 12. u. 13.12.2022 für die Beteiligten ausgelegen und sind von Bediensteten der Flurbereinigungsbehörde erläutert worden (Anhörungstermin nach § 32 FlurbG). Die Beteiligten hatten Gelegenheit Einwendungen und Hinweise vorzubringen.

Die Einwendungen und Hinweise sind örtlich überprüft worden. Die Überprüfungen führten tlw. zu geringfügigen Änderungen der Wertermittlungsergebnisse.

Die Wertermittlungsergebnisse unter Berücksichtigung der Änderungen sind Gegenstand dieser Feststellung. Nach abschließender Überprüfung aller vorgebrachten Einwendungen und Hinweise ist die Voraussetzung für die Feststellung der Wertermittlung gegeben.


Projektleiterin
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801 136
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