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Flurbereinigungsbeschluss

Vereinfachte Flurbereinigung Kirchdorf


Mit Beschluss vom 21.09.2018 wurde die vereinfachte Flurbereinigung Kirchdorf angeordnet.

Das Verfahrensgebiet befindet sich in der Gemarkung Kirchdorf, Samtgemeinde Kirchdorf.

Die Flurstücke, die der Flurbereinigung unterliegen, sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand aufgeführt. Das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke ist Bestandteil des Beschlusses. Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist in der Gebietskarte nachrichtlich dargestellt.

Der vollständige Beschlusstext mit Begründung, das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand, die Gebietskarte sowie ein Auszug aus dem Flurbereinigungsgesetz (§§ 34, 85 und 154) stehen zum Download bereit.



Unterlagen zum Flurbereinigungsbeschluss

Informationen zur Flurbereinigung Kirchdorf

Kirchdorf   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Kirchdorf

Ladung zur Teilnehmerversammlung am 26.11.2018

Mit dem Flurbereinigungsbeschluss ist die Teilnehmergemeinschaft Kirchdorf entstanden

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Carsten Walter

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Sulingen
Projektleiter
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-126

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