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Haendorf-Essen - Aufstellung der Neugestaltungsgrundsätze

geplante Flurbereinigung Haendorf-Essen


Das Amt für regionale Landesentwicklung Leine - Weser (ArL L-W), Geschäftsstelle Sulingen beabsichtigt kurzfristig das Flurbereinigungsverfahren Haendorf – Essen, Verf. Nr. 2708, einzuleiten.

In der Vorbereitungsphase zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind die Zielvorstellungen in Zusammenarbeit mit einem aus der Bevölkerung gebildeten Arbeitskreis unter Beteiligung der Gemeinde sowie von betroffenen Trägern öffentlicher Belange gemeinsam entwickelt und in den Neugestaltungsgrundsätzen (§ 38 FlurbG) dargestellt worden.

Derzeit findet die

  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzvereinigungen (§ 5 Abs. 2 und 3 Flurbereinigungsgesetz)

in Verbindung mit der

  • Darstellung und Abstimmung der Neugestaltungsgrundsätze (§ 38 Flurbereinigungsgesetz) statt.


Weitere Informationen zu den Neugestaltungsgrundsätzen finden Sie rechts in der Infospalte zum Download.
Projektleiter
Herr Carsten Walter
Tel: +49 4271 801-126
Flurbereinigung   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Haendorf-Essen

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.06.2019
zuletzt aktualisiert am:
02.07.2019

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