Kleinenborstel
EIN VEREINFACHTES FLURBEREINIGUNGSVERFAHREN
Mit diesem Verfahren werden die Zielsetzungen Anpassung des Wirtschaftswegenetzes, Flächentausch und Zusammenlegung von Grundstücken, Auflösung von Nutzungskonflikten sowie Entwicklung einer vielfältig strukturierten Kulturlandschaft verfolgt.
Weiterhin sollen Vorhaben zur Entwicklung und Aufwertung von Gewässern (z. Bsp.: Aalfleet, Moorgraben, Normannshauser Graben) gefördert und unterstützt werden.
Das Flurbereinigungsverfahren gehört zum Gebiet der Gemeinde Martfeld und beinhaltet die Gemarkung Kleinenborstel sowie Einzelflächen angrenzender Gemarkungen.
Am 13.07.2021 wurde das Verfahren eingeleitet.
Im Jahr 2023 erfolgte die Genehmigung des gemeinsam mit dem gewählten Vorstand aufgestellten „Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen“ (Plan nach § 41 FlurbG). Anschließend wurde mit den Wegebaumaßnahmen begonnen.
- Verfahrenssteckbrief - Download
- Gebietskarte - Download
- Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG - Stand 1. Planänderung - Download
Frau Anna Muckelberg
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-136
Fax: +49 4271 801-112
weitere Informationen
- Dokumentation des Vorverfahrens
- Freigabe zur Verfahrenseinleitung (Kreiszeitung vom 3.05.2021)
- Freigabe zur Verfahrenseinleitung (Weser Kurier vom 10.05.2021)
- Aufklärung der Teilnehmer (Weserkurier vom 1.07.21)
- Flurbereinigungsbeschluss
- Heiner Köster ist Vorsitzender des neu gewählten Vorstandes (10.09.2021)
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Flurbereinigung Kleinenborstel
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