Niedersachsen klar Logo

Ladung zum Anhörungstermin über den Flurbereinigungsplan

Flurbereinigung Delmetal


Ladung zum Anhörungstermin über den Flurbereinigungsplan

In der Flurbereinigung Delmetal wird gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I. S. 2794), der

Termine für Auskünfte und Erläüterungen

auf

Mittwoch, den 29.03.2023, von 9:00 bis 12:30 Uhr

und

Donnerstag, den 30.03.2023, von 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

im Rathaus der Stadt Twistringen, Lindenstraße 14, 27239 Twistringen

Termin zur Anhörung der Beteiligten

Donnerstag, den 30.03.2023 um 17:00 Uhr

im Rathaus der Stadt Twistringen, Lindenstraße 14, 27239 Twistringen

anberaumt, zu dem hiermit geladen wird.

Zur Ablaufplanung und Vermeidung von Wartezeiten ist eine Anmeldung für die Termine zur Auskunft und Erläuterungen bis zum 27.03.2023 erforderlich:

04271-801126 (Herr Walter)

04271-801117 (Frau Mätzig)

04271/801184 (Frau Oldenburg)

Widersprüche gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan müssen zur

Vermeidung des Ausschlusses in diesem Anhörungstermin vorgebracht werden, (§ 59 Abs. 2 Satz 1 FlurbG).

Sollten Sie den Anhörungstermin nicht wahrnehmen oder sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Flurbereinigungsplan erklären, wird angenommen, dass Sie mit dem Flurbereinigungsplan einverstanden sind, (§ 134 Abs. 1 FlurbG).

Sofern Sie an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sein sollten, können Sie sich durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten lassen. Der/die Bevollmächtigte hat sich zu Beginn des Termins durch eine schriftliche und beglaubigte Vollmacht auszuweisen. Ist ein/e Bevollmächtigte/r nicht ordnungsgemäß bestellt, so gilt die von ihm/ihr vertretene Person als nicht erschienen.

Sofern Sie mit dem Inhalt und den Regelungen im Flurbereinigungsplan einverstanden sind, ist eine Teilnahme am Anhörungstermin nicht erforderlich und sollte unterbleiben.

Vor dem Termin wird der Flurbereinigungsplan (Textteil) für die Beteiligten ausgelegt. Der Flurbereinigungsplan (Textteil) liegt in der Zeit vom 15.03.2023 bis 28.03.2023 während der üblichen Geschäftszeiten im Rathaus der Stadt Twistringen, Lindenstr. 14, 27239 Twistringen und dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Straße 16, 27232 Sulingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Jede/r Teilnehmer/in am Flurbereinigungsverfahren Delmetal erhält rechtzeitig vor dem Anhörungstermin einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der die ihn/sie betreffenden Nachweise über Anspruch und Abfindung umfasst, auf dem Postweg zugesandt. Diese Unterlagen werden Ihnen bei Bedarf von Bediensteten des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser erläutert.

Falls ein Teilnehmer bis zum 17.03.2023 noch keine Unterlagen erhalten hat, sollte er dies umgehend dem ArL Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen unter den oben angegebenen Telefonnummern mitteilen.


Bekanntmachungstext


Projektleiter
Herr Carsten Walter
Tel: +49 4271 801-126
Brückenbau an der Delme   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Brückenbau an der Delme

Vereinfachte Flurbereinigung Delmetal

Informationen zum Verfahren

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln