Feststellung der Wertermittlungergebnisse zugezogener Flurstücke
Flurbereinigung Delmetal
In der Flurbereinigung Delmetal, Verf.-Nr. 2369 werden gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) die Ergebnisse der Wertermittlung für die nachträglich zum Flurbereinigungsverfahren zugezogenen Flurstücke festgestellt.
Im Anhörungstermin am 22.02.2023 im Amt für regionale Landesentwicklung wurden keine Einwendungen vorgebracht
Die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse mit der Liste der nachträglich zum Flurbereinigungsverfahren zugezogenen Flurstücke liegt einen Monat nach dieser Bekanntgabe im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str. 16, 27232 Sulingen, Zimmer 218, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
vollständiger Text der Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Herr Walter
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-126
Fax: +49 4271 801-112
Brückenbau an der Delme