Ladung zur Auslegung der Wertermittlungsergebnisse und gleichzeitigem Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
Flurbereinigung Haendorf-Essen
In dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Haendorf-Essen findet gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794 ff.), der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung statt am:
Montag, den 07. Oktober und
Dienstag, den 08. Oktober
jeweils von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
im Schützenhaus / Dorfgemeinschaftshaus Haendorf, Haendorfer Weg 10 A, 27330 Asendorf.
Zu diesem Termin werden die am Verfahren Beteiligten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Nebenbeteiligte) hiermit geladen.
In dem Anhörungstermin liegen die Ergebnisse der Wertermittlung zur Einsichtnahme aus.
Um Wartezeiten zu vermeiden, können für die o.g. Zeiträume Termine vergeben werden.
Daneben können bis zum Anhörungstermin die Ergebnisse der Wertermittlung beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str. 16, 27232 Sulingen nach
vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Vereinbaren Sie bitte bei entsprechendem Bedarf telefonisch einen Termin unter:
04271 / 801 157 (Frau Duveneck) oder 04271 / 801 184 (Frau Oldenburg).
Es wird vorsorglich darauf aufmerksam gemacht, dass es zu Wartezeiten kommen kann.
Zu den genannten Zeiten stehen Bedienstete des Amtes für regionale Landesentwicklung zur Erörterung von Fragen über die Ergebnisse der Wertermittlung zur Verfügung.
Etwaige Einwendungen gegen die Wertermittlung können zu Protokoll gegeben werden.
Da im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens eine Flächenneuordnung erfolgt, wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligten sich nicht nur von der richtigen Bewertung der eigenen Grundstücke, sondern auch der Bewertung der anderen am Verfahren beteiligten Grundstücke überzeugen sollten.
Beteiligte, die am persönlichen Erscheinen beim Anhörungstermin verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und sie der Flurbereinigungsbehörde auf Verlangen zu übergeben.
Versäumt ein Beteiligter den Anhörungstermin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 Abs. 1 FlurbG).
Hinweis:
Für Beteiligte, die ausschließlich Hausgrundstücke (z.B. in der Ortslage) und keine landwirtschaftlichen Flächen besitzen, haben die vorgenannten Termine nur geringe Bedeutung, da es vordringlich um die korrekte Bewertung von landwirtschaftlichen Grundstücken geht. Eine Veränderung von Hausgrundstücken ist – außer auf Wunsch von Teilnehmern – durch das Flurbereinigungsverfahren grundsätzlich nicht beabsichtigt.
Herr Walter
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-126
Fax: +49 4271 801-112
Haendorf-Essen
Der Anhörungstermin findet statt am:
Montag, den 07. Oktober und Dienstag, den 08. Oktober jeweils von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Schützenhaus / Dorfgemeinschaftshaus Haendorf, Haendorfer Weg 10 A, 27330 Asendorf.